Gesetzesänderung: Wien wird zur strengen Hundezone

Für Listenhunde wird eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht gelten.
Für Listenhunde wird eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht gelten.Getty Images
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Die Stadt verschärft das Hundehaltegesetz: Zu einer generellen Beißkorb- und Leinenpflicht für Kampfhunde kommt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille, Strafen werden erhöht.

Wien. Ob es Zufall war, dass sich die Stadt Wien ausgerechnet den Welthundetag ausgesucht hat, um die schärferen Gesetze für Hundehalter zu verkünden? Als Anlass nannte Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) bei der Pressekonferenz am Mittwoch jedenfalls den „tief erschütternden“ Fall des Kleinkindes, das vor wenigen Wochen von einem Rottweiler angefallen und an den Verletzungen gestorben war.

Die Hundebesitzerin war zum Zeitpunkt des Vorfalls stark alkoholisiert. Mit der Gesetzesnovelle, die am 24. Oktober im Landtag beschlossen wird und noch heuer in Kraft treten soll, wolle man nun Menschen und Kinder noch besser schützen – insbesondere vor Listenhunden, also jenen, die auf der Liste für gefährliche Hunderassen stehen. 3300 von exakt 55.581 Hunden, die 2017 gemeldet waren, waren Listenhunde, auch Kampfhunde genannt. Allein heuer wurden bereits 18 Tiere abgenommen, sieben wegen fehlenden Hundeführscheins, sechs infolge von Bissen.

Beißkorb

Für Listenhunde wird eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht gelten. Eine Ausnahme gibt es fortan nur noch in umzäunten Hundezonen. In sogenannten Hundeauslaufzonen ohne Zaun gilt ebenfalls die Beißkorbpflicht. Listenhunde mussten in Wien bisher nur bis zur Absolvierung des Hundeführscheins in der Öffentlichkeit einen Beißkorb tragen. Wie für alle anderen Hunde galt danach: entweder Leine oder Beißkorb.

Ein Verstoß gegen die Beißkorbpflicht wird ab sofort mit einer Mindeststrafe von 200 Euro geahndet, sowie sechs verpflichtenden Stunden bei einem zertifizierten Hundetrainer. Wird er ein zweites Mal erwischt, muss der Besitzer den Hundeführschein wiederholen. Bei einem dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren wird ihm sein Hund abgenommen. „Denn dann ist der Halter ganz offensichtlich nicht vertrauenswürdig“, begründete Sima. Sollte es zu einer Bissverletzung kommen, verliert der Besitzer seinen Hund sofort.

Alko-Limit

Das neue Gesetz bringt auch eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille für Listenhundehalter sowie ein Verbot von „Drogen aller Art“, analog zur Straßenverkehrsordnung. Hier winkt sogar eine Mindeststrafe von 1000 Euro, sollte dagegen verstoßen werden. Polizeipräsident Gerhard Pürstl begrüßte das neue Gesetz. Einen beträchtlichen Mehraufwand für die Polizeibeamten erwarte er nicht: „Es gibt in Wien jährlich 400.000 Alkoholkontrollen“, auf die wenigen zusätzlichen werde es nicht ankommen. Die Polizei werde die Hundehalter in erster Linie bei offensichtlichen Verdachtsfällen – „wenn klar ist, dass jemand nicht ganz im Besitz seiner Sinne ist“ – blasen lassen, meinte Pürstl.

Führschein

Änderungen gibt es auch beim Hundeführschein. Ein solcher ist in Wien für Besitzer von Kampfhunden bereits seit 2010 Pflicht. Die Prüfung selbst wird schwieriger, der Praxisteil erweitert. Zudem muss die Prüfung nach zwei Jahren wiederholt werden. Hundeprüfer bekommen mehr Kompetenzen. Sie können Wiederholungsprüfungen, zusätzliches Training oder Schulungen anordnen. Sollte ein Freund oder Verwandter mit dem Listenhund unterwegs sein, braucht dieser ebenfalls einen Hundeführschein. Das war schon bisher so. In der Novelle wird nun aber eine Mindeststrafe von 200 Euro bei Verstoß festgeschrieben. Bereits beim zweiten Mal wird der Hund abgenommen.

Umfassen die meisten Neuerungen nur Listenhunde, wird eine für alle Hunde gelten, und zwar die bissigen: So wird jeder Hund künftig führscheinpflichtig, wenn er einen Menschen beißt. (twi/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2018)

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