14 sogenannte Staatsverweigerer – Personen, die sich über praktisch alle bestehenden Rechtsvorschriften hinwegsetzen wollen – müssen sich seit Montag verantworten. Der Prozessauftakt in Graz verlief turbulent.
Graz. In kurzer Hose, beide Hände zum Victory-Zeichen erhoben, dabei grinsend – so präsentierte sich einer der 14 Angeklagten am Montag beim Auftakt des großen Staatsverweigerer-Prozesses in Graz. Andere Angeklagte wiederum versteckten ihre Gesichter hinter Mappen.
Die selbst ernannte „Präsidentin“ des „Staatenbundes Österreichs“ (es gibt außer diesem „Bund“ etliche ähnliche Gruppierungen) kam im rosaroten Pullover und trug ebenfalls demonstratives Lächeln zur Schau.
Die Behörden nehmen diese in den vergangenen Jahren auch in Österreich aufgekommenen Strömungen (angefangen hat es in den USA) durchaus ernst – bei den Mitläufern handelt es sich um Personen, die den (diesfalls österreichischen) Staat durch ein selbst gebasteltes pseudostaatliches Gefüge ersetzen wollen.
Auch der Gesetzgeber rüstete zuletzt auf. Er setzte per 1. September des Vorjahres den eigens zur Bekämpfung von Staatsverweigerern entwickelten Zusatztatbestand „Staatsfeindliche Bewegung“ in Kraft. Das nun begonnene Verfahren – die Ermittlungen reichen bis in den Oktober 2015 zurück – kommt aber mit dem älteren Bestand an Strafgesetzen aus.
Zur Anklage gebracht wurden die Delikte staatsfeindliche Verbindungen, versuchte Anstiftung zum Hochverrat und zum Missbrauch der Amtsgewalt, versuchte Nötigung einer Regierung, teils schwerer, teils gewerbsmäßiger Betrug. Letzteres deshalb, weil die Staatsverweigerer laut Anklage selbst verfasste „Dokumente“ an Sympathisanten verkauften. Und diesen vorgaukelten, sie müssten keine Steuern mehr zahlen.
„Hasspredigerin“
Der Staatsanwalt (die Justiz ersucht, seinen Namen nicht zu nennen) verglich nun die Staatsverweigerer gar mit der Terrororganisation Islamischer Staat, die eingangs erwähnte Hauptangeklagte, die „Präsidentin“, bezeichnete er als „eine der führenden Hasspredigerinnen Österreichs“. Der „Staatenbund“ hätte bereits „2700 Menschen in Österreich hinter sich geschart“. Grotesk sind jedenfalls die Mittel der Staatsverweigerer: In dieser Szene bewegt man sich nicht im Untergrund; im Gegenteil – immer wieder werden staatliche Organe aufgefordert, die Umsturzpläne des „Bundes“ zu vollziehen.
Im gegenständlichen Fall waren die Angeklagten – einige von ihnen wurden wegen Zwischenrufen immer wieder vorübergehend des Saales verwiesen – an das Bundesheer herangetreten. Sie übergaben selbst geschriebene „Haftbefehle“ und verlangten unter anderem die Inhaftierung des Bundespräsidenten. „Und das war kein Faschingsscherz von denen“, so der Staatsanwalt.
Vorerst sind 24 Verhandlungstage anberaumt. Urteile könnten im Dezember fallen. (m. s./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2018)