Der Gesetzentwurf wird nach Kritik entschärft.
Wien. Soldaten, die Zivilpersonen kontrollieren und Ausweise verlangen dürfen, wenn diese das Bundesheer öffentlich kritisieren: Diese geplante Neuerung im Militärbefugnisgesetz hatte im Begutachtungsverfahren für viel Kritik gesorgt („Die Presse“ berichtete im Dienstagsblatt). Das Bundesheer reagierte nun auf die Stellungnahmen: Im Entwurf, der gestern vom Ministerrat verabschiedet wurde, kommt diese Bestimmung nicht mehr vor. Auch mit anderen Änderungen berücksichtigte man die Bedenken etwa des Justizministeriums, des Datenschutzrats oder der Rechtsanwaltskammer.
Das Verteidigungsministerium von Mario Kunasek (FPÖ) betonte am Mittwoch, dass man bei der Überarbeitung der Gesetzesvorlage die Kritikpunkte „selbstverständlich“ berücksichtigt habe. Das betrifft nicht nur die Kontrollerlaubnis, sondern auch Bestimmungen, die regeln, unter welchen Bedingungen Telekomanbieter den Heeres-Nachrichtendiensten (Abwehramt, Nachrichtenamt) Auskunft erteilen müssen.
Beschluss im April
Im Begutachtungsverfahren war bemängelt worden, dass die Bestimmungen für die Auskunftserteilung sehr allgemein gefasst seien. Es genügte beispielsweise, dass die Dienste die Daten „zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ benötigen.
In dem Fall wurde Paragraf 22, Absatz 2a des Militärbefugnisgesetzes erweitert und konkret festgeschrieben, unter welchen Bedingungen etwa die IP-Adresse oder Verbindungsdaten angefragt werden können. Neu ist der Zusatz, dass der Rechtsschutzbeauftragte über das Auskunftsverlangen „ehestmöglich“ in Kenntnis zu setzen ist. Bei einer Cyberattacke (§ 22, Abs. 2b) ist die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten bereits vor Beginn der Ermittlungen vorgesehen.
Der überarbeitete Entwurf geht nun an den Verteidigungsausschuss und soll im April vom Nationalrat beschlossen werden. (rie)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2019)