Die Staatsanwaltschaft beruft gegen die Entscheidung des Landesgerichts Salzburg, das bei dem festgenommenen pensionierten Bundesheer-Offizier keine Flucht- oder Tatbegehungsgefahr geortet hatte. Ihm wird vorgeworfen, rund 20 Jahre lang für Russland spioniert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen die Enthaftung jenes pensionierten Salzburger Bundesheer-Offiziers ein, der im Verdacht steht, über zwanzig Jahre lang für Russland in Österreich spioniert zu haben. Die Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr seien von solcher Intensität, dass ihnen nur durch Haft begegnet werden könne, teilte die Behörde in einer Aussendung mit.
Das Landesgericht Salzburg hatte davor am Dienstag den Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Verhängung der Untersuchungshaft über den festgenommenen pensionierten Bundesheer-Offizier abgelehnt. Um Fluchtgefahr vollständig hintanzuhalten, nahm das Gericht dem Beschuldigten den Reisepass ab und erteilte ihm die Weisung, sich täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Weiters muss der Ex-Offizier das Landesgericht über jeden Wohnsitzwechsel sofort informieren.
"Die Staatsanwaltschaft vertritt nach wie vor die - auch vom Landesgericht geteilte - Einschätzung, wonach dringender Tatverdacht (...) bestehe. Im Gegensatz zur gerichtlichen Entscheidung ist die Staatsanwaltschaft aber der Auffassung, dass die Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr in einer solchen Intensität vorliegen, dass ihnen durch andere Maßnahmen als Haft (Ablegung eines Gelöbnisses, Abnahme des Reisepasses u. dgl.) nicht hinreichend begegnet werden kann", heißt es in der Aussendung des Mediensprechers der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft habe daher eine Beschwerde gegen den Enthaftungsbeschluss des Landesgerichtes Salzburg eingebracht. Über diese Beschwerde und damit die Frage, ob der Beschuldigte erneut festzunehmen und in Untersuchungshaft zu nehmen ist, muss nun das Oberlandesgericht Linz entscheiden.
Der pensionierte Offizier war in der Nacht auf vergangenen Samstag in Oberösterreich festgenommen worden, danach kam er in Verwahrungshaft und wurde einvernommen.
Die Staatsanwaltschaft war nach der Festnahme von "einer dringenden Verdachtslage in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), sowie darüber hinaus auch in Richtung der Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) aus".
Die von einer Haft- und Rechtsschutzrichterin geführte Haftverhandlung hatte am Dienstag ergeben, dass zwar ein dringender Tatverdacht gegeben sei, es bestehe aber keine Tatbegehungsgefahr und auch keine Fluchtgefahr. Dagegen beruft die Staatsanwaltschaft nun.
(APA/Red.)