Patientenanwälte: Neue ambulante Sonderklasse darf nicht sein

Die Patientenanwälte ersuchen die Politik, von den geplanten Sonderklassegebühren in Spitalsambulanzen doch noch Abstand zu nehmen.
Die Patientenanwälte ersuchen die Politik, von den geplanten Sonderklassegebühren in Spitalsambulanzen doch noch Abstand zu nehmen.Clemens Fabry, Presse
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Der Gesetzestext, über den am Donnerstag abgestimmt wird, soll umformuliert werden, fordern die Anwälte. Das aktuelle Sonderklassen-System gehöre "neu aufgesetzt".

Die Patientenanwälte ersuchen die Politik, von den geplanten Sonderklassegebühren in Spitalsambulanzen doch noch Abstand zu nehmen. Gleichzeitig wünschen sie sich in einem Offenen Brief an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) und die Klubobleute der fünf Parlamentsparteien eine Neuregelung des gesamten Systems der Sonderklassepatienten.

Die Patientenanwälte appellieren an die Politik, den diese Woche zu Abstimmung stehenden Gesetzestext "so umzuformulieren, dass zweifelsfrei klargestellt ist, dass keine neue Art einer ambulanten Sonderklasse eingeführt werden soll und darf". Gleichzeitig regen sie an, das veraltete, intransparente und nicht mehr leistungsgerechte System der derzeitigen Sonderklasse "neu aufzusetzen".

Mit dem momentan vorliegenden Gesetzesentwurf, der am Donnerstag im Nationalrat beschlossen wird, soll den Ländern in ihren öffentlichen Spitälern die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene ambulanten Eingriffe ermöglicht werden, die bisher stationär durchgeführt wurden.

Forderung nach leistungsgerechtem Grundeinkommen 

Die Patientenanwälte begrüßen zwar die zunehmende Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich. "Eine solche Verlagerung darf aber nicht damit verknüpft werden, dass eine neue Art von ambulanter Sonderklasse geschaffen wird." Die Patientenanwälte übersehen auch nicht, dass durch eine solche Verlagerung sowohl bei den Ärzten als auch bei den Spitalserhaltern ein Einnahmen-Ausfall entsteht. Dieser dürfe aber nicht dadurch kompensiert werden, dass neue ambulante Sonderklassegebühren bei den Sonderklassepatienten geschaffen werden.

Vielmehr fordern die Patientenanwälte, die derzeitige Form der Sonderklasse insgesamt zu hinterfragen und neu zu ordnen. Das Leistungsprinzip sollte durch ein angemessenes und leistungsgerechtes Grundeinkommen und nicht über intransparente Zusatzeinkommen, wie bei der derzeitigen Sonderklasse, erfolgen.

"Wir sprechen uns also durchaus für eine sehr gute Bezahlung der ÄrzteInnen aus. Aber nicht durch Umwege über ärztliche Sonderhonorare", heißt es in dem Schreiben. Eine Neuordnung erscheint den Patientenanwälten auch deshalb wichtig, weil sie verhindern wollen, dass noch weitere Sonderklassepatienten vom öffentlich-solidarischen Bereich in den privaten Bereich der Krankenanstalten ausweichen.

(APA)

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