Bei der Frage, welche Strafe in welcher Währung für Adelstitel fällig sein soll, spielt die Koalition auf Zeit. Wie schon die Regierungen vor ihr.
Wien. Will man herausfinden, wie die Regierung mit dem Adelsaufhebungsgesetz umgehen möchte, stößt man auf Schwierigkeiten. Im Justizministerium meint man zunächst, dafür gar nicht zuständig zu sein, und verweist auf das (für Verwaltungsstrafen zuständige) Innenministerium. Dieses nimmt nicht selbst Stellung, sondern kontaktiert den Regierungssprecher. Aus dessen Büro heißt es dann: „Die gesamte Causa ist kein Thema.“ Nachdem man das Justizministerium aber inzwischen schon darauf aufmerksam gemacht hat, dass es für Verfassungsagenden (und dazu gehört das Adelsverbot) sehr wohl zuständig ist, betont eine Sprecherin von Minister Josef Moser, dass man die Sache prüfen werde.
Konkreter wird es nicht. Es scheint, als hätte die Regierung wenig Lust, sich um das Thema zu kümmern, das durch die Verurteilung von Karl Habsburg neue Brisanz erreicht hat. Das Verwaltungsgericht Wien hatte Habsburg – nicht rechtskräftig – verurteilt, weil sich dieser auf seiner Homepage „von Habsburg“ nennt („Die Presse“ berichtete). Sich als adelig auszugeben, ist laut Adelsaufhebungsgesetz von 1919 verboten. Gleichzeitig sah sich das Gericht aber außerstande, eine Strafe zu verhängen. Denn in dem alten Gesetz ist von einer Strafe bis zu 20.000 Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten die Rede. Diese Sanktion hielt das Gericht wegen der Abschaffung der Krone als Zahlungsmittel aber für nicht anwendbar.