Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums zur Sicherungshaft wurde publik. Er grenzt die Haftvariante ein. Und doch bleiben Fragen offen.
Wien. Seit Montag ist bekannt, wie die Pläne von Justiz- und Verfassungsminister Josef Moser für die Sicherungshaft aussehen. Ein mit 13. März datierter Entwurf seines Ministeriums wurde nun publik. Und der Plan sieht etwas anders aus, als es die Ankündigungen von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vermuten ließen. So werden die Grenzen für die Sicherungshaft enger gezogen. Doch gerade bei der Frage, auf wen die präventive Haft Anwendung finden soll und wie lang man maximal in Haft muss, tauchen noch Fragezeichen auf. Eine Analyse von Mosers Entwurf:
Die Änderung
Schon jetzt erlaubt die Verfassung eine Haft, „um eine beabsichtigte Ausweisung oder Auslieferung zu sichern“. Moser willnun das Wort „beabsichtigte“ streichen und die Haft allgemein „zur Sicherung von Ausweisung oder Auslieferung“ erlauben. Das hätte den Effekt, dass man jemanden künftig auch dann in Haft nehmen kann, wenn der Landesverweis nicht unmittelbar bevorsteht, wie es bei der Schubhaft der Fall sein muss. Dadurch entstünde die Sicherungshaft für potenziell gefährliche Asylwerber.