Gegen den Widerstand von Steueroasen wie Malta und Zypern erwirkte das Europaparlament die Vereinheitlichung der Regeln für den Umzug von Firmen in der EU.
Straßburg. Fünfeinhalb Wochen hatten Kommission, Parlament und rumänischer Vorsitz miteinander gerungen, 110 Verhandlungsstunden waren dafür in Brüsseler Sitzungssälen gebucht, ehe die Vertreterinnen der drei EU-Institutionen am Nachmittag des 13. März einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen verkünden konnten. Die neue EU-Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, auf welche sie sich damals geeinigt haben, wird heute, Donnerstag, im Europaparlament in Straßburg breite Zustimmung erhalten. Ihre Bestätigung durch den Rat, also die nationalen Regierungen, ist dann nur mehr Formsache.
Neue Klausel gegen Missbrauch
Dieses EU-Gesetz schafft erstmals einheitliche Regeln dafür, wie der grenzüberschreitende Umzug eines Unternehmens abzulaufen hat. Bisher galt dafür nur die allgemeine Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt, was in der Praxis dem Missbrauch der verschiedenen Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten Tür und Tor öffnete. Allen voran das Phänomen der Briefkastenfirmen wurde zunehmend zum öffentlichen Ärgernis: Unternehmen, die nur der Form nach in einen Staat mit niedrigen Unternehmenssteuern und schwachen Arbeitnehmerrechten umziehen, ihre wahre wirtschaftliche Tätigkeit aber weiterhin anderswo verfolgen.