Ein 55-Jähriger soll im Dezember 2018 auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach seinen Bruder, seinen Vater und seine Stiefmutter erschossen haben. Der Angeklagte bekannte sich des Totschlags schuldig.
Ein für zwei Tage angesetzter Prozess wegen dreifachen Mordes gegen einen 55-Jährigen hat am Donnerstagvormittag am Landesgericht Korneuburg begonnen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Dezember 2018 auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach seinen Bruder, seinen Vater sowie die Stiefmutter erschossen zu haben. Verteidiger Peter Philipp sprach in seinem Eröffnungsvortrag von Totschlag.
Schauplatz der Bluttat am Nachmittag des 13. Dezember 2018 war das Kaminzimmer in dem Anwesen. Während eines Streits mit seinem Vater bei Kaffee und Kuchen - es ging um einen ohne Baubewilligung im Gebäude installierten Speiselift - verließ der 55-Jährige den Raum und begab sich ins Erdgeschoß. Dort holte der Österreicher aus dem Jagdzimmer eine zweiläufige Bockflinte samt Munition. Auf dem Rückweg soll der Verdächtige die Waffe mit zwei Patronen befüllt haben.
Sofort, nachdem er die Tür zum Kaminzimmer geöffnet hatte, soll der Beschuldigte das Feuer eröffnet haben. Dies schilderte die Staatsanwältin ih ihrem Eröffnungsvortrag. Neben dem drei Jahre jüngeren Bruder und dem 92 Jahre alten Vater des Verdächtigen war auch die 87-jährige gehbehinderte Stiefmutter anwesend. Alle Opfer starben an Ort und Stelle.
Angeklagter stellte sich selbst
Nach der Tat soll der Beschuldigte ins Erdgeschoß des Anwesens gegangen und in der Küche auf die mit dem Abwasch beschäftigte Haushälterin getroffen sein. "Ich halte es nicht mehr aus und habe alle erschossen", soll der 55-Jährige zu ihr gesagt haben. Danach verließ der Mann das Anwesen, verständigte selbst via Notruf die Polizei und ließ sich vor dem Gebäude festnehmen. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, betonte die Vertreterin der Anklagebehörde.
Philipp, der den 55-Jährigen gemeinsam mit Arthur Machac verteidigt, plädierte im Eröffnungsvortrag auf Totschlag. "Dazu bekenne ich mich schuldig, in allen drei Fällen", sagte auch der Angeklagte selbst eingangs. Zum Streit um den Speiselift "gibt es eine lange, lange Vorgeschichte", erklärte Philipp. "Der Endeffekt war, dass es hier aufgrund seiner Krankheit (der Verdächtige leidet an Neurofibromatose, Anm.) zur Explosion gekommen ist."
Urteil für Freitag erwartet
Hinsichtlich des Totschlags sei vom Gesetz nicht nur eine heftige Gemütsbewegung gefordert, hielt die Staatsanwältin dagegen. Diese Regung müsse auch allgemein begreiflich sein. Das liege in diesem Fall jedoch "ganz bestimmt nicht vor".
Im Laufe der Geschworenenverhandlung sollen drei Sachverständige zu Wort kommen, außerdem werden sieben Zeugen gehört. Ein Urteil wird für Freitagnachmittag erwartet.
(APA)