Casinos-Vorstand bekämpft die Razzia in seinem Haus nicht.
Wien. Die Hausdurchsuchung sei für ihn ein großer Schock gewesen, sagt Casinos-Austria-Vorstand Peter Sidlo. Eine Beschwerde gegen ihre Anordnung wird er dennoch nicht einbringen, „denn damit können wir nichts gewinnen“, sagt sein Anwalt, Gerald Ruhri. Laut OGH-Judikatur dürfen nämlich die Daten, selbst wenn die Hausdurchsuchung rechtswidrig war, dennoch verwendet werden. Allerdings wird Ruhri Beschwerde gegen die Auswertung der Rufdaten einbringen. „Sie hat zwar keine aufschiebende Wirkung, aber sollten wir damit Erfolg haben, so darf die Staatsanwaltschaft die Daten, die auf diese Weise gewonnen worden sind, nicht nur nicht verwenden, sondern sie hat sie auch im Nachhinein zu löschen.“ (hec)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2019)