Der am Montag veröffentlichte Bericht über angeblich eingeplante erhöhte Wahlkampfkosten enthalte Behauptungen, die in der Art nicht stimmen würden. Die ÖVP klagt die Zeitung nun auf Unterlassung.
Die ÖVP plant, die Wiener Wochenzeitung „Falter“ auf Unterlassung zu klagen. Das teilte ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer am Dienstag in einer Aussendung mit. Hintergrund ist eine Veröffentlichung der Zeitung vom Montagabend: Der „Falter“ hatte berichtet, dass die ÖVP heuer das gesetzlich vorgegebene Wahlkampfkostenlimit von sieben Millionen Euro überschreiten werde, indem Positionen in internen Berechnungen anders deklariert würden.
Die ÖVP bestritt dies am Montag zunächst - und kündigte dann am Dienstag an, rechtliche Schritte setzen zu wollen. Es sei „eine Grenze überschritten worden“, weshalb man sich „gezwungen“ sehe, rechtliche Schritte einzuleiten, teilte Nehammer in der Aussendung mit. Man könne nicht beurteilen, ob der „Falter“ „bewusst falsche Behauptungen aufgestellt“ habe oder „verfälschten oder gefälschten Unterlagen aufgesessen“ sei. Der Bericht entspreche jedenfalls nicht der Wahrheit und beinhalte „falsche Behauptungen“.
ÖVP: Kugelschreiber deklariert
In der ÖVP ist diesbezüglich zu hören, dass 17 Punkte aus dem „Falter“-Bericht bemängelt werden - unter anderem der wesentliche Vorwurf, die zwei Millionen Kugelschreiber, die die ÖVP 2017 gekauft habe, nicht als Wahlkampfkosten deklariert zu haben. Diese seien von der ÖVP aber explizit als Wahlkampfposten angegeben worden. In der ÖVP vermutet man, dass die vom „Falter“ publizierten Papiere zuvor gefälscht worden sein könnten.
Aus dem Rechenschaftsbericht 2017, den die ÖVP dem Rechnungshof vorlegte, gehen solche Details - wie Ausgaben für Kugelschreiber - nicht hervor. Gesetzlich ist eine dahingehende genaue Auflistung nicht notwendig.
„Behauptungen, die so einfach nicht stimmen“
Nehammer meinte in seiner Aussendung am Dienstag zu dem „Falter“-Bericht, dass es nicht korrekt sei, dass die ÖVP „bewusst“ die Wahlkampfkostengrenze überschreite, „die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täuscht“ und dass die ÖVP eine etwaige Überschreitung der Kostengrenze vor dem Rechnungshof „verbergen“ wolle. Gegenüber dem „Falter“, meinte Nehammer, habe man diese Punkte erläutert. „Trotz rechtlich korrekter Erklärung wurden Behauptungen über die Wahlkämpfe 2017 und 2019 in den Raum gestellt, die so einfach nicht stimmen. Dagegen werden wir rechtliche Schritte einleiten und auf Unterlassung klagen“, betonte Nehammer.
>> Kurz: „Dann gehe ich gerne ins Gefängnis“ [premium]
Gegenüber der Austria Presse Agentur hieß es aus der ÖVP, dass man nichts zu den Angaben des „Falter“ sagen könne, da man die von der Zeitung verwendeten Dokumente nicht kenne.
„Falter“: Kosten anders deklariert
Die Wahlkampfkosten sind gesetzlich für die Zeit vom Stichtag 9. Juli bis zur Wahl am 29. September 2019 mit sieben Millionen Euro beschränkt. Die ÖVP hat bisher keine konkreten Angaben gemacht, wie viel sie ausgeben will, aber wiederholt versichert, dass man sich heuer an die - 2017 mit 13 Millionen weit überschrittene Grenze - halten wird.
Offiziell veranschlagt habe Kurz' Partei laut „Falter“ auch nur 6,3 Millionen Euro. Aus umfangreichen internen Dokumenten soll demnach aber hervorgehen, dass der ÖVP-Wahlkampf neun Millionen Euro kosten werde. In der offiziellen Darstellung würden gewisse Kosten - etwa für Wahlkampfgeschenke wie Kugelschreiber, aber auch für Videoproduktionen - anders deklariert. Sie würden als allgemeine Ausgaben verbucht und damit aus dem Wahlkampfbudget herausgenommen. Außerdem habe sich die ÖVP bemüht, hohe Kosten noch vor dem gesetzlichen Stichtag 9. Juli zu verbuchen, berichtete der „Falter“.
(Red.)