Für zwei Bregenzer Wahlhelfer bleiben Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentschaftsstichwahl 2016 ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 bleiben für den stellvertretenden Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Bregenz sowie einen Bregenzer Wahlsachbearbeiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Sie wurden am Montag am Landesgericht Feldkirch von den Vorwürfen der Amtsanmaßung bzw. der falschen Beurkundung im Amt frei gesprochen worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der erstbeschuldigte Wahlsachbearbeiter musste sich wegen des Vergehens der Amtsanmaßung verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz angewiesen zu haben, die Wahlkarten am Montag nach dem Wahlsonntag bereits um 8.00 Uhr aufzuschlitzen - das betraf etwa 1500 der rund 10.000 Wahlkuverts. Das Gesetz sieht ein Öffnen der Wahlkartenkuverts erst ab neun Uhr vor. Anweisungen hätte der Beamte laut Staatsanwaltschaft zudem nur Kraft eines öffentlichen Amtes, und zwar als Mitglied der Bezirkswahlbehörde Bregenz, vornehmen dürfen.
„Keine Fehler zu verantworten“
Der stellvertretende Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde wurde seinerseits angeklagt, weil er laut Staatsanwaltschaft fälschlich bestätigte, dass alle in der Niederschrift angeführten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde am Tag nach der Wahl beim Öffnen, Auszählen und Auswerten sämtlicher Briefwahlkarten anwesend waren - damit auch jener, die bereits vor neun Uhr geöffnet wurden.
Die beiden Angeklagten beteuerten vor Gericht ihre Unschuld. Sie betonten, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Verteidiger Phillip Längle kritisierte, dass in diesem Fall zwei Menschen für Versäumnisse des Gesetzgebers vor den Kadi gezerrt würden. Das Aufschlitzen der Kuverts sei erlaubt gewesen, im Gesetz gehe es um das Öffnen und Herausnehmen der Stimmkuverts. Oberstaatsanwalt Marcus Schmitt von der Wirtsschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wies seinerseits darauf hin, dass die Handlungen der zwei Angeklagten dazu beigetragen hätten, dass die Bundespräsidentenwahl aufgehoben werden musste.
Richter Martin Mitteregger fand letztlich klare Worte: "Ich bin der glasklaren Überzeugung, dass die beiden Angeklagten keine Fehler zu verantworten haben", stellte er fest. Er finde es bedenklich, dass Mitarbeiter, die sich jahrelang in den Dienst des Staates stellten, wegen derartigen Bagatellen angeklagt werden. Der Gesetzgeber habe Wahlhelfer und Zuständige mit einer unlösbaren Situation allein gelassen. Da Oberstaatsanwalt Schmitt noch keine Erklärung abgab, sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Genau 40 Tage lang stand der Grüne Alexander Van der Bellen als zukünftiger Bundespräsident fest. Nach einem Kopf-an-Kopf-Rennen bei der Stichwahl am 22. Mai scheuten die Freiheitlichen mit ihrem Kandidaten Norbert Hofer keine Mühen, einen Verhandlungsmarathon vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Gang zu setzen, an dessen Ende die Aufhebung der Stichwahl stand. Hinzu kamen "Klebeprobleme" und damit eine Verschiebung der Wiederholung. Eine Chronologie. Bloomberg
Denkbar knapp lautete das vorläufige Ergebnis der Bundespräsidenten-Stichwahl. Mit 51,9 Prozent lag Hofer vor Van der Bellen mit 48,1 Prozent. Erst am Montag nach der Auszählung der Briefwahlstimmen sollte Klarheit über den Wahlsieger herrschen. APA/GEORG HOCHMUTH
Gegen 17 Uhr verkündet Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) das Endergebnis inklusive Briefwahlstimmen. Van der Bellen gewinnt hauchdünn mit 50,35 Prozent. Bereits zuvor gesteht Hofer seine Niederlage ein. Eine "Wahlanfechtung um der Wahlanfechtung willen" werde es nicht geben, betonen die Freiheitlichen. APA/GEORG HOCHMUTH
Das Innenministerium selbst zeigt bei der Staatsanwaltschaft erste "Unregelmäßigkeiten" in vier Kärntner Bezirken bei der Auszählung der Briefwahlstimmen an. Weitere sollen folgen.
Das amtliche Endergebnis der Bundespräsidenten-Stichwahl wird vom Innenministerium verlautbart. Van der Bellens Vorsprung auf Hofer ist leicht geschrumpft - aber sein Anteil von 50,35 Prozent bleibt gleich. Die drei FPÖ-Vertreter haben dem Endergebnis nicht zugestimmt, eine Anfechtung steht bereits im Raum. 8. Juni Die Anfechtung vor dem VfGH durch die Freiheitlichen ist fix. Parteichef Heinz-Christian Strache bringt als Zustellungsbevollmächtigter eine 150 Seiten umfassende Klage ein. REUTERS
Der VfGH räumt seinen Terminkalender leer und kündigt die öffentliche Verhandlung zur Anfechtung an - zuerst nur für drei Tage. Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer wird die FPÖ vertreten. Mehr als 90 Zeugen sollen zu Wort kommen. APA/HELMUT FOHRINGER
Bereits der erste Verhandlungstag fördert zahlreiche Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen zutage. Teils wurden Kuverts zu früh geöffnet, manche Auszählungen fanden ohne Beisitzer statt. Hinweise für konkrete Manipulationen gibt es aber nicht. Ein weiterer vierter Tag wird zur Zeugeneinvernahme anberaumt. Die Presse
Noch einmal kommen vor dem VfGH die Parteienvertreter zu Wort. 30. Juni Der VfGH kündigt die Bekanntgabe der Entscheidung sieben Tage und rechtzeitig vor dem möglichen Angelobungstermin am 8. Juli an Die Presse
Die Verfassungsrichter geben zu Mittag die Aufhebung der Stichwahl bekannt. Am Bild: Gerhart Holzinger (M), Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Vizepräsidentin Brigitte Bierlein (L) und Verfassungsrichter Helmut Hörtenhuber APA/HERBERT NEUBAUER
Der Hauptausschuss des Nationalrats fixiert den 2. Oktober als Wahltermin. APA/HERBERT PFARRHOFER
Die ersten fehlerhaften Wahlkarten tauchen auf - erst für die Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt, dann auch für die Bundespräsidenten-Stichwahl. Das Ministerium weist alle Gemeinden an, die Wahlkarten zu überprüfen. Am Bild: Stimmzettel für die Bezirksvertretungswahlen in Wien-Leopoldstadt APA/HERBERT NEUBAUER
Das Innenministerium gibt Entwarnung - man geht davon aus, dass weniger als 1000 Wahlkarten einen schadhaften Klebestreifen haben. APA/GEORG HOCHMUTH
Ein "neues Phänomen" (BMI) tritt auf: Wahlkarten scheinen auf den ersten Blick in Ordnung, doch der Kleber geht zu einem späteren Zeitpunkt auf. Auch, wenn die Stimme bereits abgegeben wurde. APA/BMI/ROBERT STEIN
Die Stimmen für eine Verschiebung des zweiten Stichwahltermins mehren sich - und sie wird immer wahrscheinlicher. 12. September Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) gibt bekannt, dass die Stichwahl auf den 4. Dezember verschoben wird. Auch werden neue Jungwähler in das Wählerregister aufgenommen. APA/HERBERT PFARRHOFER
Am Dienstag stand der Bezirkswahlleiter von Freistadt vor Gericht. Er bekannte sich nicht schuldig und bekam eine Diversion. Ein Mitangeklagter wurde freigesprochen.
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