Rauchverbot

Retten Höchstrichter die Shisha-Bars vor dem Ruin?

In Österreich gibt es zwischen 400 und 500 Shisha-Bars.
In Österreich gibt es zwischen 400 und 500 Shisha-Bars.APA/ROLAND SCHLAGER
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Der Kampf der Gastronomen gegen das ab 1. November geltende Gesetz.

Wien. Nach dem durch die Ibiza-Affäre herbeigeführten Bruch der türkis-blauen Koalition stimmten im Juli Abgeordnete aller Fraktionen – mit Ausnahme der FPÖ – für ein Rauchverbot in der Gastronomie (nur Rauchen in Gastgärten wird weiter erlaubt sein). Zuvor hatten fast 900.000 Menschen ein entsprechendes Volksbegehren unterzeichnet. Von der neuen Regelung mitbetroffen sind auch die Shisha-Bars. Deren Betreiber schalten nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.

Per Individualantrag, der dieser Tage von der Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner ausgearbeitet wird, will man erreichen, dass entsprechende Teile des Nichtraucherschutzgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden. Bleibt das Gesetz, wie es ist, drohen bei Verstößen gegen das Rauchverbot bis zu tausend Euro Verwaltungsstrafe.

Der ehemalige Dekan der Wiener Jus-Uni, der Verfassungsrechtler Heinz Mayer, Berater der Kanzlei, unterstützt die Vereinigung der Shisha-Bar-Betreiber. Zur „Presse“ sagt Mayer, dass keinem Nichtraucher geholfen sei, wenn alle Shisha-Bars geschlossen würden. In Österreich gibt es zwischen 400 und 500 solcher Lokale. Davon befinden sich um die 250 Betriebe mit circa 6000 Angestellten in Wien.

In der Regel gehe man in eine solche Bar, um eine Wasserpfeife zu rauchen (geraucht wird meist aromatisierter Tabak). Als Nichtraucher würde man ein so spezielles Lokal sowieso nicht aufsuchen. Laut dem Gastronomie-Fachverband der Wirtschaftskammer machen Shisha-Bars 60 Prozent des Umsatzes mit der Nutzung von Wasserpfeifen, nur 40 Prozent durch Verkauf von Getränken oder Snacks.

Anders als in Restaurants

Der Gesetzgeber habe, wie Mayer erklärt, grundsätzlich schon die Möglichkeit, in die Erwerbsfreiheit einzugreifen – aber laut einem früheren VfGH-Erkenntnis nur dann, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse an dieser Maßnahme bestehe. Diese Voraussetzung sei beim Rauchen von Wasserpfeifen in eigenen Bars nicht erfüllt. Und: „Das Gleichstellen von Shisha-Bars mit anderen Gastronomiebetrieben ist unsachlich.“ In ein Speiselokal gehe man ja nicht in erster Linie, um dort zu rauchen.

„Die Situation ist für uns ganz, ganz schlimm“, sagte am Mittwoch Jakob Baran, der Obmann der Shisha-Bar-Vereinigung. Das Verbot sei für die Betreiber mit dem wirtschaftlichen Ruin gleichzusetzen. Und er verwies darauf, dass in anderen EU-Staaten bereits Ausnahmeregelungen für Shisha-Bars gelten würden.

Wann nun der VfGH entscheidet, ist nicht sicher. „Frühestens im März“, meint Mayer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2019)

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