Vor der Nationalratswahl prägten vermeintliche und echte Skandale die heimische Politik. Manche davon sind aufgeklärt, andere dürften die Justiz aber noch länger beschäftigen.
Ibiza - wer machte sich strafbar?
Die Staatsaffäre. Das Bekanntwerden des Videos löste im Mai den Bruch der türkis-blauen Regierung und die Neuwahl aus. Während die politischen Konsequenzen rasch gezogen wurden, dauern die juristischen Ermittlungen noch an. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft insbesondere, ob Untreue vorliegt. Die Äußerungen von Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus könnten so interpretiert werden, dass sie Bereitschaft zur Korruption gezeigt haben. Zu beachten ist aber, dass auch Strache zum Zeitpunkt des Videos (vor der Wahl 2017) kein Regierungsmitglied war.
Die FPÖ-Politiker selbst sind sich keiner Schuld bewusst. Aber ebenso wenig wie über ihre mögliche Strafbarkeit bisher entschieden wurde, ist auch noch nicht klar, wer das Video in Auftrag gegeben hatte. Auch das würde die Justiz brennend interessieren. Strache selbst ist ebenfalls hinter dem Video her und würde es, wie kürzlich bekannt wurde, am liebsten selbst erwerben. Gudenus gelang es zuletzt, vor dem Oberlandesgericht Wien eine einstweilige Verfügung (nicht rechtskräftig) gegen einen Wiener Anwalt zu erreichen, der Zugriff auf das Video haben soll. Dem Juristen wurde verboten, das Video weiter zu verbreiten.