Urteil

VfGH: Ibiza-U-Ausschuss kommt in vollem Umfang

Erfolg für Stephanie Krisper (Neos) und Kai-Jan Krainer (SPÖ). Die Ibiza-Affäre wird nun ohne thematische Einschränkung der Regierung kommen.
Erfolg für Stephanie Krisper (Neos) und Kai-Jan Krainer (SPÖ). Die Ibiza-Affäre wird nun ohne thematische Einschränkung der Regierung kommen.APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Regierung hat die Inhalte des von SPÖ und Neos eingebrachten U-Ausschusses zusammengestrichen. Das Verfassungsgericht sieht dies als nicht zulässig an.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einer Anfechtung von SPÖ und Neos am Dienstag Recht gegeben. Erstmals unter dem Vorsitz von Christoph Grabenwarter als VfGH-Präsident entschied das Gericht, dass der U-Ausschuss über die Ibiza-Affäre in vollem Umfang im Parlament zulässig ist.

Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrats, in dem Teile des Verlangens mit der Mehrheit von ÖVP und Grünen für unzulässig erklärt worden waren, sei rechtswidrig, so der VfGH.

Der Geschäftsordnungsausschuss könne die gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit zwar feststellen, den im Verlangen bezeichneten Untersuchungsgegenstand aber nicht ändern (außer wenn alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder zustimmen), heißt es seitens des Höchstgerichts. Im vorliegenden Fall habe der Geschäftsordnungsausschuss das verfolgte politische Anliegen selbst gewichtet und den Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses eigenständig gestaltet, was gegen die Verfassung verstoße, wenn es gegen den Willen der Minderheit erfolge.

"Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates vom 22. Jänner 2020, mit dem das Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses 'betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss)' für teilweise unzulässig erklärt wird, ist rechtswidrig", heißt es wörtlich in der mit 3. März datierten Entscheidung des VfGH.

Ibiza und alle Nebenschauplätze können beleuchtet werden

Gemäß Verfassungsgerichtshofgesetz habe dieses Erkenntnis zur Folge, dass der U-Ausschuss im Umfang des ursprünglichen Verlangens von SPÖ und Neos als eingesetzt gilt, hieß es in einer Aussendung des Gerichtshofs. Nicht nur der Komplex um Casinos, Glücksspiel und ÖBIB/ÖBAG kann damit von den Abgeordneten untersucht werden, sondern auch die Ibiza-Ermittlungen, der Großteil der türkis-blauen Gesetzesbeschlüsse, die Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der FMA.

ÖVP und Grüne hatten argumentiert, dass es beim U-Ausschuss um einen "bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" gehen müsse. Zudem sei die "Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche" unzulässig. Die ÖVP hatte in dieser Sache auch ein Rechtsgutachten des Grazer Uni-Juristen Christoph Bezemek eingeholt. All dies wurde vom VfGH aber nicht anerkannt.

SPÖ und Neos hatten das Vorgehen der Regierungsfraktionen als Blockade gewertet, den Grünen wurde seitens der Oppositionsfraktionen Mittäterschaft am ÖVP-"Machtrausch" unterstellt. Die Grünen sprachen hingegen von einer notwendigen Klärung durch das Höchstgericht. Vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt bekamen sie Rückendeckung, Verfassungsrechtler gaben der Beschwerde hingegen von Anfang an gute Chancen.

>> Entscheid und Begründung des VfGH zur Causa Ibiza-U-Ausschuss

Freude bei Opposition

Höchst erfreut haben SPÖ und Neos am Dienstagabend auf das Erkenntnis des VfGH reagiert. "Die schwarz-grüne Regierung wollte den Ibiza-Skandal zudecken. Dieses Vorgehen war nicht nur politisch inakzeptabel, sondern auch verfassungswidrig", so Rendi-Wagner: "Der VfGH hat die Regierung in die Schranken gewiesen. Heute ist ein guter Tag für die Demokratie, für Transparenz und Kontrolle und für den Anstand in der Politik. Die Aufklärung kann beginnen."

Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, sah ebenfalls einen Erfolg auf ganzer Linie: "Wie zu erwarten war, hat der VfGH im Sinne der Aufklärung entschieden und den schwarz-grünen Vertuschungsversuch für nicht rechtmäßig erklärt. Die Aufklärung des Ibiza-Skandals kann endlich beginnen. Wir haben ab heute 14 Monate Zeit dafür. Von ÖVP und Grünen erwarten wir uns jetzt volle Kooperation bei der Aufklärung und nicht weitere Blockaden."

Stephanie Krisper, die die Neos im U-Ausschuss repräsentiert, sah ihren Optimismus bestätigt. Nun könne man "den unsäglichen Postenschacher und möglichen Gesetzeskauf und andere Machenschaften unter der Regierung Kurz I" vollumfänglich untersuchen und aufklären. Aus ihrer Sicht wollten ÖVP und Grüne der Volkspartei und ihr nahestehenden Personen "die Mauer machen". Es sei "gut, dass das missglückt ist".

Auch die FPÖ begrüßte die Entscheidung des Höchstgerichts. FPÖ-Mandatar Christian Hafenecker sprach in einer Aussendung von einem "Sieg für Demokratie und Aufklärung". Die Blockadepolitik von ÖVP und Grünen habe ein Ende gefunden. Die parlamentarischen Untersuchungen würden nun in vollem Umfang aufgenommen.

Verhaltene Regierungsparteien

Weniger euphorisch als die Opposition haben ÖVP und Grüne den VfGH-Spruch aufgenommen. "Wir nehmen das zur Kenntnis, können übrigens gut damit leben", sagte die Grüne Ausschuss-Fraktionschefin Nina Tomaselli Dienstagabend. Ihr ÖVP-Gegenüber Wolfgang Gerstl befürchtete, dass die nunmehrige Themenfülle konkrete Ergebnisse behindern könnte.

Für Tomaselli lautet das Motto nun "Augen nach vorne". Man wolle zeigen, dass Kontrolle und Aufklärung in der Bundesregierung angekommen seien. Die Entscheidung des Höchstgerichts nehme man zur Kenntnis, so Tomaselli. Sie wies darauf hin, dass der VfGH gar nicht auf die inhaltlichen Punkte eingegangen sei.

Dass die Grünen mit ihrer Vorgangsweise Aufklärung behindert und dem Koalitionspartner ÖVP die Mauer gemacht hätten, wie SPÖ und NEOS meinen, wies sie zurück. "Ganz im Gegenteil: Was mit uns Grünen überhaupt nicht geht, ist irgendeine Art der Selbstbedienungsmentalität." Man werde sich in gewohnt konstruktiver Weise der Aufklärung widmen. Am Ende müssten die Verantwortlichen für mögliche Missstände zur Verantwortung gezogen werden. Der U-Ausschuss müsse in der Casino- und Ibiza-Causa "liefern".

Gerstl befürchtet keine konkreten Ergebnisse

ÖVP-Fraktionsvorsitzender Gerstl betonte in einer Aussendung, die Entscheidung sei wichtig gewesen, um vor Beginn Rechtssicherheit herzustellen. Wichtig werde es sein, dass der Ibiza-U-Ausschuss sich nicht in der Fülle der Untersuchungsgegenstände "zerfranst" und dann am Ende womöglich keine konkreten Ergebnisse liefere.

Hinzuweisen ist auch für Gerstl auf den Umstand, dass der VfGH defacto keine Aussagen zur Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes selbst getroffen habe, sondern sich in seiner Entscheidung auf die Vorgangsweise des Geschäftsordnungsausschusses konzentriert und diese kritisiert habe. Durch die VfGH-Prüfung ist seiner Ansicht nach keine Zeit verloren gegangen.

(APA)

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