Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten und Schulen soll es zwar geben, zugleich wird an Eltern appelliert, ihre Kinder daheim zu betreuen. Die rechtliche Situation ist unklar.
Wien. Ab Montag wird es in Österreich keinen Schulunterricht mehr in den Oberstufen geben. Ab Mittwoch soll der Unterrichtsbetrieb dann auch für die anderen Klassen eingestellt werden – und zwar zumindest bis Ostern. Was bedeutet das für Arbeitnehmer, die Kinder zu betreuen haben? Und was heißt es für die Unternehmen?
So viel steht fest: Wenn man plötzlich beim Kind bleiben muss, weil die Betreuungseinrichtung nicht zur Verfügung steht, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor. Man darf dann daheim bleiben und hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung (wenn auch unklar ist, für wie lange.) Das gilt allerdings nur dann, wenn eine Betreuung des Kindes notwendig ist. Bei Schülern im Oberstufenalter wird es höchstens ausnahmsweise der Fall sein, hier lautet der Tenor, dass sie normalerweise tagsüber allein bleiben können. Aber was gilt für Eltern jüngerer Kinder? Auch das ist unklar. Denn eine Betreuungsmöglichkeit an Schulen und Kindergärten soll es weiterhin geben, auch wenn diese vor allem für „systemkritische Berufe“ wie Gesundheitspersonal, Ärzte oder Öffi-Lenker gedacht ist, während ansonsten an die Eltern appelliert wurde, nur in unbedingt nötigen Fällen darauf zurückzugreifen.