Urteil

Ex-Film-Mogul Weinstein soll 23 Jahre in Haft

Hollywood-Produzent Harvey Weinstein muss 23 Jahre ins Gefängnis.
Hollywood-Produzent Harvey Weinstein muss 23 Jahre ins Gefängnis.(c) REUTERS (Lucas Jackson)
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Zwei Wochen nach dem Schuldspruch wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung hat ein Gericht in New York das Strafmaß gegen den 67-Jährigen verkündet. Seine Anwälte haben bereits angekündigt, in Revision zu gehen.

New York. Das lang erwartete Urteil fiel hart aus: Wegen Sexualverbrechen muss der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein 23 Jahre ins Gefängnis. Rund zwei Wochen, nachdem eine Jury den 67-Jährigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung schuldig gesprochen hatte, verkündete der Richter James Burke am Mittwoch in New York das Strafmaß. Der Strafrahmen lag zwischen fünf und 29 Jahren Haft. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Weinstein erschien zu der Urteilsverkündung in einem Rollstuhl. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld noch einmal ausdrücklich eine harte Strafe gefordert. Weinstein habe jahrzehntelang Frauen missbraucht und zeige bisher keine Reue.

Seit 2017 haben mehr als 80 Frauen dem Mitbegründer der Produktionsfirma Miramax teilweise schwere sexuelle Übergriffe vorgeworfen, was in die weltweite #MeToo-Bewegung mündete. In dem Prozess in New York ging es aber nur um zwei Fälle: Weinstein soll 2006 die Produktionsassistentin Mimi Haleyi zum Oralsex gezwungen und die Jungschauspielerin und heutige Friseurin Jessica Mann 2013 vergewaltigt haben. Der 67-Jährige hat die Vorwürfe zurückgewiesen und von einvernehmlichen sexuellen Beziehungen gesprochen.

Die Jury hatte Weinstein Ende Februar wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung für schuldig befunden. Nicht schuldig sei er aber in den beiden schwersten Anklagepunkten des „raubtierhaften sexuellen Angriffs“ sowie eines noch schwereren Vorwurfs bezüglich Vergewaltigung.

Nach dem Schuldspruch war Weinstein zunächst in ein Krankenhaus gekommen und dann in das Gefängnis Rikers Island in New York. Der Richter hatte es abgelehnt, ihn wegen Gesundheitsproblemen gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen. Nun soll er in einem Gefängnis im Bundesstaat New York untergebracht werden.

Dem Ex-Film-Mogul könnten zudem weitere Verfahren drohen: In Los Angeles gibt es mindestens zwei weitere, ähnliche Anklagen, unter anderem wegen Vergewaltigung, erzwungenen Oralverkehrs und unsittlicher Berührungen bei erzwungener Wehrlosigkeit des Opfers.  (ag./raa)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2020)

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