Versandhändler, die Rücksendungen für gute Zwecke spenden, werden zwar ertragsteuerlich belohnt. Die Umsatzsteuer macht den Vorteil aber zunichte.
Wien. Immer häufiger stehen vor allem Onlinehändler in der Kritik, eine nicht unbeachtliche Anzahl an oftmals kaum oder nicht beschädigten retournierten Waren zu entsorgen. Zwar liegt der jährliche Anteil an entsorgten Retouren beispielsweise in Deutschland bei nur 3,9 Prozent der insgesamt retournierten Waren. In absoluten Zahlen bedeutet dies allerdings die Entsorgung und Vernichtung von rund 20 Millionen Artikeln pro Jahr. Auch wenn sich diese Zahlen nicht direkt auf Österreich übertragen lassen, ist dennoch von starken Parallelen auszugehen. Dies liegt vor allem daran, dass viele Onlinehändler den österreichischen Markt von Deutschland aus bedienen und somit ein proportionaler Anteil der in Deutschland registrierten Retouren aus Österreich stammt.
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Wiederverkauf unrentabel
Begründet wird die Warenentsorgung mit dem Logistik- und Verwaltungsaufwand, welcher mit einer Aufbereitung für den Wiederverkauf verbunden ist. Alternativ zur Entsorgung wäre die Abgabe von Waren, deren Wiederverkauf unrentabel ist, als Sachspende denkbar. Sachspenden an begünstigte Abnehmer sind bereits aus ressourcenschonender und folglich umwelt- bzw. klimapolitischer Sicht eine wünschenswerte Alternative. Aber auch soziale Aspekte sprechen für die Bereitstellung der Waren an gemeinnützige Organisationen. Effektiv stellt das österreichische Steuerrecht aber die Entsorgung gegenüber der Sachspende besser.