Die zeitweise Schließung des Schlachtbetriebs sei rechtens gewesen, bekräftigt der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister. Tönnies habe daher keinen Anspruch auf Lohnkostenerstattung.
Im Zusammenhang mit dem Tönnies-Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen sind inzwischen mehr als 2000 Corona-Infektionsfälle festgestellt worden. "Nach aktuellem Stand ordnen die zuständigen Behörden dem Ausbruch bei Tönnies bislang insgesamt 2119 Fälle zu", sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Hinzu kämen 67 weitere Fälle, bei denen ein Zusammenhang zu dem Schlachtbetrieb möglich sei, so Laumann in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Todesfälle in diesem Zusammenhang gebe es bisher aber keine.
Vorübergehende Schließung sei rechtens gewesen
Unter den definitiv im Zusammenhang mit dem Schlachthof stehenden Infizierten seien 41 stationär behandelt worden, sagte Laumann der Zeitung. Inzwischen habe sich die Lage insbesondere im Kreis Gütersloh beruhigt.
Laumann bekräftigte seine Haltung, dass die zeitweise Schließung des Schlachtbetriebs rechtens gewesen sei und Tönnies daher keinen Anspruch auf Lohnkostenerstattung habe. "Ich gehe davon aus, dass das auch vor Gericht Bestand hat", sagte Laumann mit Blick auf eine mögliche juristische Auseinandersetzung. Tönnies hatte zuvor erklärt, auf der Lohnkostenerstattung zu bestehen.
(APA/AFP)