Die Ausweitung ist keine vorübergehende Maßnahme. Eine erneute Lockerung ist bis zum Ende der Epidemie in Österreich sehr unwahrscheinlich.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Spitälern, Pflegeheimen, beim Arzt und Apotheker gilt die Maskenpflicht bereits – ab Freitag auch wieder in Supermärkten, Bäckereien, Banken und Postfilialen. An Orten also, an denen viele einander fremde Menschen zusammenkommen, und die auf Dauer nicht gemieden werden können. Denn einkaufen, Bankgeschäfte erledigen, den Bus nehmen und ein Paket abholen muss irgendwann jeder. Ob jung oder alt, gesund oder krank, berufstätig oder nicht.
Das ist auch die offizielle Begründung der Regierung für die Wiedereinführung bzw. Beibehaltung des verpflichtenden Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Räumen, nachdem die Infektionszahlen zuletzt zwar nicht dramatisch, aber in manchen Regionen doch mit eindeutiger Tendenz gestiegen sind. Das ist aber nicht der einzige Grund für die jüngsten Verordnungen, die als langfristige Maßnahmen angelegt sind.