Vertriebene Juden können die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen.
Wien/Graz. Bei einem Arbeitsgespräch zwischen Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Elie Rosen, dem Präsidenten der jüdischen Gemeinde in Graz, ist der Fahrplan gegen Antisemitismus in Österreich festgelegt worden. Neben einer „nationalen Strategie gegen Antisemitismus“ soll im Herbst eine – von Edtstadler geleitete – Stabstelle im Kanzleramt eingerichtet werden. Rosen war vergangene Woche von einem Antisemit angegriffen worden.
Für Bund, Länder und Gemeinden soll eine Plattform geschaffen werden, um auch kleine jüdische Gemeinden „bestmöglich einzubeziehen“, wie Edtstadler sagte. Vorgesehen ist eine bessere statistische Erfassung von antisemitischen und antizionistischen Vorfällen, die zum Teil „aus Scham“ gar nicht angezeigt würden.
Anträge ab 1. September
Für vertriebene Juden und deren Nachkommen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Edtstadler sprach von einer „Geste der Versöhnung“ und bestätigte einen Bericht der „Kronen Zeitung“, wonach Anträge ab dem 1. September gestellt werden können. Das Besondere daran: Die Antragsteller dürfen ihre aktuelle Staatsbürgerschaft behalten und werden damit Doppelstaatsbürger. (APA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2020)