Selbst am 156. Tag im Grasser-Prozess waren Richterin Marion Hohenecker, Angeklagte und Verteidiger noch zu Scherzen aufgelegt. Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.
Am 156. Tag im Grasser-Prozess standen heute Nachmittag Lesungen aus dem Akt an, ein für alle Beteiligten ermüdendes Prozedere. Richterin Marion Hohenecker ließ sich aber nicht die gute Laune nehmen. Als sie über die noch äußerst umfangreichen Protokolle sinnierte und Angeklagte sowie Verteidiger scherzten, dass es wohl Weihnachten werden würde, relativierte Hohenecker.
"Weihnachten wird es sicher, aber keine gemeinsamen", so die Richterin. Dies sei wohl, bei den oft unterschiedlichen Interessen im Großen Schwurgerichtssaal, ein einheitlicher Konsens, dass ein Ende des mittlerweile seit Dezember 2017 laufenden Verfahrens herbeigesehnt werde.
Als Anwalt Ernst Schillhammer die morgige Abwesenheit seines Mandanten mit den Worten begründete "er ist beim Zahnarzt, aber glauben Sie mir, er wäre lieber hier", konterte Hohenecker: "Das verstehe ich", und setzte nach, wohl Bezug nehmend auf ihre ruhige und höfliche Prozessführung: "Das heißt aber schon was."
Schwiegermutter-Eingabe verlesen
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hatte einen Einwand gegen die Verlesung einer Eingabe aus dem Jahr 2011 zum sogenannten Schwiegermuttergeld, dem der Richtersenat heute nicht nachgekommen ist. Richterin Hohenecker verlas dann jene Eingabe der Schwiegermutter von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, wonach das Schwiegermuttergeld nicht das ihre sei - wie von Grasser behauptet.
Dabei geht es um jene 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota erhalten haben will - zur Veranlagung oder als Geschenk, darüber gibt es etwas unterschiedliche Erklärversuche. Noch als Finanzminister hatte Grasser das Geld in drei Tranchen privat mit dem Auto von der Schweiz nach Österreich gebracht und dann in der Meinl Bank bar eingezahlt, wie er angibt.
Morgen wird der Prozess fortgesetzt, am Freitag steht dann der Große Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts für das Verfahren gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer rund um die "Twitter-Causa" zu einer obszönen Beleidigung der Politikerin angeblich durch einen Bierlokal-Betreiber - der dieses bestreitet - zur Verfügung.
(APA)