Wien-Wahl

Strenge Corona-Regeln im Wahllokal am Sonntag

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Symbolbild APA/PID/MARKUS WACHE
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Zur Identitätsprüfung muss der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. In der Wahlzelle wird es keine Kugelschreiber geben. Die Reinigungskräfte werden aufgestockt.

Ungeachtet des schon jetzt fest stehenden Rekords an Wahlkarten bei der Wien-Wahl werden am Sonntag viele Menschen einmal mehr traditionell ihre Stimme im Wahllokal abgeben. Dort gelten diesmal corona-bedingt umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen - wie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dieser muss jedoch beim Wahlgang kurz abgenommen werden. Für das eingesetzte Personal
gibt es das Angebot, sich testen zu lassen.

Am Sonntag werden 1.494 Wahllokale in der Zeit zwischen 7.00 und
17.00 Uhr zur Verfügung stehen. Die dort geltenden Schutzmaßnahmen sind seit 1. Oktober 2020 in der Covid-19-Gemeindewahlverordnung festgelegt, wie man im Rathaus hinweist.

Betritt man das Wahllokal, ist das Tragen eines mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes verpflichtend. Auch das Wahlpersonal trägt eine Maske. Die Besucher werden gebeten, einen eigenen Kugelschreiber zum Ankreuzen mitzunehmen. Falls dieser vergessen wird, stehen desinfizierte Stifte im Wahllokal zur Verfügung. In der Wahlzelle selbst ist diesmal allerdings kein solcher zu finden.

Reinigungskräfte werden aufgestockt

Plakate und Ordner weisen auf die Vorgaben hin, wobei es für die
Maskenpflicht eine relevante Ausnahme gibt. Zur Überprüfung der
Identität der Wahlberechtigten muss der Schutz kurz abgenommen
werden. Damit dies kein Infektionsgeschehen zeitigt, kommen dabei
"Identifikationsparavents" aus Plexiglas zum Einsatz, hinter denen
sich die Person postieren muss.

Auch der Hygiene wird laut Wahlbehörde besonderes Augenmerk geschenkt. Zusätzlich zur Grunddesinfektion des Wahlmobiliars wie
Wahlzellen, Wahlurnen und Tische werden am Wahltag alle Kontaktstellen, mit denen die Wahlberechtigten in Berührung kommen, regelmäßig desinfiziert. Die Reinigungskräfte werden dafür aufgestockt. Das Wahlpersonal wurde zudem angewiesen, das Wahllokal vor Beginn der Wahl und im weiteren Tagesverlauf zumindest stündlich für mindestens drei Minuten zu lüften, sofern nicht eine mechanische Be- und Entlüftung der Räumlichkeit erfolgt.

In kritischen Einrichtungen wie Pflegeheimen dürfen nur mehr
Menschen wählen, die dort wohnen. Wahlberechtigte von außerhalb
wurden bereits auf andere Sprengel aufgeteilt. Ebenso wurden
Wahllokale unter 40 Quadratmeter Raumgröße in größere Räume
übersiedelt.

Freiwillige Tests

Die Stadt bietet außerdem für alle an der Wahl und an der
Auszählung beteiligten Personen - also den städtischen Bediensteten
oder auch den Beisitzern - eine freiwillige Testung im Rahmen eines
Screeningprogramms der Landessanitätsdirektion an. In Summe werden rund 12.000 Menschen zur Teilnahme eingeladen, sie erhalten vor und nach der Wahl einen Gurgeltest.

Wahlberechtigte, denen der Besuch eines Wahllokales nicht möglich
ist, können von besonders ausgerüsteten fliegenden Wahlbehörden
besucht werden. Dies gilt auch für Menschen, die infiziert sind oder
als Verdachtsfälle eingestuft wurden. In diesen speziellen Fällen
wird die Schutzausrüstung durch das Anlegen von FFP2-Masken ohne
Ausatemventil, Gesichtsvisieren, Einmalkitteln und Handschuhen
nochmals verstärkt. Auch Sanitäter sind dann mit dabei.

(APA)

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