Die Kritiker der Sterbehilfe weichen der Frage aus, warum es Menschen, die schreckliche Leiden auf sich zukommen sehen, nicht erlaubt sein soll, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Die zentrale Frage in der aktuellen Diskussion um die Abschaffung des Verbots der Sterbehilfe ist, ob unsere Gesellschaft das Recht jedes Menschen auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde anerkennt. Aus der Anerkennung dieses Menschenrechts leitet sich zwingend auch das Recht ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen, da ein Sterben in Würde ohne Unterstützung anderer in den meisten Fällen nicht möglich ist.
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Die Gegner einer Entkriminalisierung der Sterbehilfe betonen, dass Ärzte und Ärztinnen nicht gezwungen werden können, das Leben Schwerkranker zu verkürzen und beschwören die Gefahr herauf, dass alte Menschen von ihren Angehörigen zum Suizid gedrängt werden könnten. Sie sprechen damit wichtige Probleme an - welche geregelt werden müssen und auch geregelt werden können - sie gehen dabei aber stets von Situationen aus, in denen Menschen bereits so krank sind, dass sie nicht oder nur eingeschränkt entscheidungsfähig sind. Die Kritiker der Sterbehilfe weichen damit der Hauptfrage aus, warum es Menschen, die mit fortschreitendem Alter schreckliche Leiden auf sich zukommen sehen, nicht erlaubt sein soll, noch vor dem Eintritt der Hilfslosigkeit bei klarem Verstand ihrem Leben aus eigener Entscheidung ein Ende zu setzen. Alle Menschen, die wissen, dass sie ein Lebensende in Leid und Hilflosigkeit erwartet, sprechen von der Freude und Erleichterung, die ihnen die Möglichkeit, selbst über den Zeitpunkt ihres Todes zu bestimmen, gebracht hat oder bringen würde.