Freiheitsbeschränkungen sind zwar möglich, müssen aber gut begründet sein. Impfpflicht wäre denkbar.
Wien. Im Zusammenhang mit der Pandemie passieren Dinge, die davor in westlichen Demokratien kaum vorstellbar waren. Grundrechte werden eingeschränkt, der Staat schnüffelt in das Privatleben hinein, manche Länder verordnen einen Zwang zu Massentests und auch verpflichtende Impfungen werden diskutiert. Aber wo verläuft hier die Grenze zum rechtlich Verbotenen?
Freiheitsrechte
Menschen haben laut der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) viele Grundrechte, zum Beispiel eines auf Privatleben oder Versammlungen. Doch zum einen dürfen diese Grundrechte laut der EMRK zum Schutz der Gesundheit eingeschränkt werden. Zum anderen steht in der Konvention auch das Grundrecht jedes Menschen auf Leben, weswegen der Staat sogar verpflichtet sein kann, Restriktionen in einer Pandemie vorzunehmen.