Hochschule

Umstrittene Umbrüche an Universitäten

Noch sind die Studenten im Lockdown. Ab Herbst erwarten sie an den Unis neue Regeln.
Noch sind die Studenten im Lockdown. Ab Herbst erwarten sie an den Unis neue Regeln.REUTERS
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Die Studenten würden nicht sekkiert und die Unis nicht „orbanisiert“, sagt der Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP).

Es war ein Termin ganz nach dem Geschmack von Heinz Faßmann. Er musste diesmal nicht als Bildungsminister über den weiteren Corona-Fahrplan an den Schulen sprechen, sondern durfte als Wissenschaftsminister auftreten. „So macht Politik Freude – was leider nicht immer der Fall ist“, sagte er über die Verhandlungen mit Eva Blimlinger. Er und die grüne Wissenschaftssprecherin präsentierten die nun in Begutachtung geschickte Novelle zum Universitätsgesetz.

Sie bringt rund 40 Änderungen. Für „Freude“ sorgen die allerdings nur selten.Ganz im Gegenteil. Studenten demonstrierten vor den Toren zur Pressekonferenz gegen den „Demokratieabbau “. Die Senate so mancher Unis warnten vor einer „Orbanisierung“, und auch die Rektoren sind höchstens teilweise zufrieden. Im Schatten der Coronapandemie wurden umstrittene Reformen auf den Weg gebracht.

Studienerfolg

Der Punkt, der bisher für das größte Aufsehen gesorgt hat, ist die Einführung einer Mindestleistung für Studenten. Wer ab kommendem Wintersemester ein Studium beginnt, der muss in den ersten vier Semestern insgesamt 24 ECTS-Punkte absolvieren. Diese durchschnittlich sechs ECTS-Punkte pro Semester entsprechen einem Fünftel der normalerweise vorgesehenen Leistung. Die Mindestleistung muss in jedem inskribierten Fach erbracht werden. Wem das nicht gelingt, der verliert seine Zulassung – nicht generell, sondern für dieses Studium an dieser Universität. Dort ist man für zehn Jahre gesperrt.

„Keiner von uns will Studierende sekkieren“, verteidigt der Minister die Pläne und kontert der Kritik von Studenten. Die Einforderung einer Mindestleistung soll den Universitäten eine bessere Planbarkeit bringen. Zufrieden sind aber auch die nicht. Die 24 ECTS-Punkte würden „immer noch eine fast unbegrenzte Dauer der Studienzeit“ ermöglichen, „was international wohl einmalig ist“, wie Sabine Seidler, die Vorsitzende der Universitätenkonferenz, sagt. Den Universitäten werde damit „kein Instrument in die Hand“ gegeben, um eine „höhere Prüfungsaktivität“ zu erreichen. Genau die braucht es angesichts der neuen Studienplatzfinanzierung aber. Denn Geld wird (mitunter) gebunden an die Zahl der aktiven Studierenden ausbezahlt. Von inaktiven würde man sich also gern verabschieden.

Rektorswahl

An den Universitäten selbst wird auch ein anderes Vorhaben höchst kritisch beäugt – die Änderungen bei der Wiederbestellung von Rektoren für eine zweite (vierjährige) Amtsperiode. Hier gab es schon bisher ein abgekürztes Verfahren ohne Ausschreibung. Dafür mussten aber sowohl zwei Drittel des Universitätsrates als auch zwei Drittel des Senates zustimmen.

Der Senat soll nun sein Stimmrecht verlieren. Das Volk an den Universitäten (also Professoren, Studierende, akademischer Mittelbau) hat bei der ersten Wiederbestellung nichts mehr mitzuentscheiden. Es entscheidet der Unirat allein, und der wird zur Hälfte von der Bundesregierung (und zur Hälfte vom Senat) beschickt. Angesichts dessen hat der Senatsvorsitzende des Mozarteums zuletzt bereits vor größerem politischen Einfluss gewarnt. Er sprach sogar von einer „Orbanisierung“.

Minister Faßmann wies diesen Vorwurf scharf zurück. Personen, die das behaupten, sollten die Central European University, die von Ungarn nach Wien umsiedelte, besuchen, um sich anzuhören, „was Orbanisierung wirklich bedeutet“. Der Vorwurf einer politischen Gängelung sei jedenfalls „Propaganda“. Auch Eva Blimlinger, die als Rektorin der Akademie einst selbst an der Zustimmung des Senats scheiterte, wehrte sich: „Nein, es ist keine Racheengel-Aktion von mir.“

Titel

Für deutlich weniger Wirbel innerhalb der Hochschulen wird eine andere geplante Neuerung sorgen: Erstmals werden geschlechtsspezifische akademische Grade zugelassen. In öffentlichen Urkunden, im Reisepass oder im Personalausweis darf der akademische Titel in weiblicher, männlicher oder auch in Form eines anderen Geschlechts angegeben werden. Es gibt künftig also beispielsweise Mag.a , Dipl.-Ing.in und Dr.x.

Kettenvertrag

Für den wissenschaftlichen Nachwuchs bringt die Novelle eine Verbesserung. Bisher wurden befristete Arbeitsverträge über viele Jahre aneinander gereiht. Kettenverträge sind gang und gäbe. Die dürfen künftig nicht länger als acht Jahre bestehen. Gerechnet wird das auf die gesamte Lebenszeit.

Ghostwriter

Auch ein anderes drängendes Problem wird mit der Novelle angegangen: das Ghostwriting. Dabei beauftragen Studierende anonyme Autoren mit dem Schreiben ihrer wissenschaftlichen (Abschluss-)Arbeiten. Bisher konnten dafür nur die Studenten selbst belangt werden. Die anbietenden Agenturen hatten nichts zu befürchten. Das ändert sich nun. Auch Anbieter haften. Die Strafe beträgt bis zu 25.000 Euro. Es gibt allerdings eine Verjährungsfrist von 15 Jahren.

Apropos Verjährung: Die wird nun auch bei Plagiaten eingeführt. Festgesetzt ist die Frist mit 30 Jahren. Bisher konnte man lebenslang belangt werden. „Lebenslänglich ist in Österreich nur die Strafe für Mord, und ich denke, zwischen Mord und Plagiat gibt es doch einen Unterschied“, begründete die grüne Wissenschaftssprecherin.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.12.2020)

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