Nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Getreu diesem Motto treibt Karl-Heinz Grasser das Buwog-Strafverfahren nun in die nächste Instanz.
Er wird langsam grau. Gut, die 51 Jahre sieht man ihm immer noch nicht an. Aber wenn sein Blick sprechen könnte, würde er manches Mal sagen: „Ich will (so) nicht mehr.“ Trotzdem – eines muss man Karl-Heinz Grasser lassen: Er kämpft. Selbst nach diesem Urteil. Oder: Gerade nach diesem Urteil.
Seine Richterin, Marion Hohenecker (sie stammt übrigens so wie er aus Kärnten), hält ihn für einen Verbrecher. Das klingt hart. Aber Hohenecker unterstreicht am Freitag in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich, dass „Magister Grasser das Verbrechen der Untreue begangen hat“.
Und sie packt noch verbotene Geschenkannahme und Beweismittelfälschung oben drauf. Macht unterm Strich: Acht Jahre Haft. Eine lange Zeit für einen Mann, der als Finanzminister (FPÖ, dann ÖVP-nahe) Mitglied der österreichischen Bundesregierung gewesen ist. Und sogar als eventueller Kanzlerkandidat gehandelt wurde.
Spannt man den Bogen vom ersten Verhandlungstag (12. Dezember 2017) bis zum letzten, wird deutlich, wer wann welches Blatt ausspielt. Der erste Tag gehört Grasser. Sein Trumpf ist die Behauptung, die Richterin erwecke den Anschein der Befangenheit. Ist das so? Was man sagen kann: Ihr Mann, ebenfalls Strafrichter, hat sich auf Twitter despektierlich über Grasser geäußert. Die Verteidiger feuern daher gleich am Anfang eine geballte Ladung an Ablehnungsanträgen auf die Richterin ab. Eben wegen des Anscheins der Befangenheit. Alle Anträge werden abgewiesen. Die Frau Rat bleibt im Amt. Für die Anwälte ist das Kalkül. Sie sammeln schon am ersten Tag Punkte für Nichtigkeitsbeschwerden gegen drohende Schuldsprüche.