„Politischer Schuldspruch“: Grasser mit Anwalt Ainedter.
Urteil

Karl-Heinz Grasser: „Ich weiß, dass ich unschuldig bin“

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Getreu diesem Motto treibt Karl-Heinz Grasser das Buwog-Strafverfahren nun in die nächste Instanz.

Er wird langsam grau. Gut, die 51 Jahre sieht man ihm immer noch nicht an. Aber wenn sein Blick sprechen könnte, würde er manches Mal sagen: „Ich will (so) nicht mehr.“ Trotzdem – eines muss man Karl-Heinz Grasser lassen: Er kämpft. Selbst nach diesem Urteil. Oder: Gerade nach diesem Urteil.

Seine Richterin, Marion Hohenecker (sie stammt übrigens so wie er aus Kärnten), hält ihn für einen Verbrecher. Das klingt hart. Aber Hohenecker unterstreicht am Freitag in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich, dass „Magister Grasser das Verbrechen der Untreue begangen hat“.

Und sie packt noch verbotene Geschenkannahme und Beweismittelfälschung oben drauf. Macht unterm Strich: Acht Jahre Haft. Eine lange Zeit für einen Mann, der als Finanzminister (FPÖ, dann ÖVP-nahe) Mitglied der österreichischen Bundesregierung gewesen ist. Und sogar als eventueller Kanzlerkandidat gehandelt wurde.

Spannt man den Bogen vom ersten Verhandlungstag (12. Dezember 2017) bis zum letzten, wird deutlich, wer wann welches Blatt ausspielt. Der erste Tag gehört Grasser. Sein Trumpf ist die Behauptung, die Richterin erwecke den Anschein der Befangenheit. Ist das so? Was man sagen kann: Ihr Mann, ebenfalls Strafrichter, hat sich auf Twitter despektierlich über Grasser geäußert. Die Verteidiger feuern daher gleich am Anfang eine geballte Ladung an Ablehnungsanträgen auf die Richterin ab. Eben wegen des Anscheins der Befangenheit. Alle Anträge werden abgewiesen. Die Frau Rat bleibt im Amt. Für die Anwälte ist das Kalkül. Sie sammeln schon am ersten Tag Punkte für Nichtigkeitsbeschwerden gegen drohende Schuldsprüche.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Buwog

Grasser kann sich mit Einspruch monatelang Zeit lassen

Der Ex-Minister hat bis zu zehn Monate Zeit, um gegen das Buwog-Urteil Einspruch zu erheben. Noch vor dem Sommer wird er dennoch wieder als Angeklagter vor Gericht stehen.
Peter Hochegger, Walter Meischberger, Anwalt Norbert Wess und Karl-Heinz Grasser im Wiener Straflandesgericht
Schriftliches Urteil…

Grasser, Meischberger und Co: Wer wurde weshalb wozu verurteilt?

16 Angeklagte, ein Todesfall, tonnenweise Papier: Der Prozess um die Affären „Buwog“ und „Terminal Tower“ ist in der Justizgeschichte einmalig. Nach fast 14 Monaten liegt nun das schriftliche Urteil vor. Doch worum ging es eigentlich?
Karl-Heinz Grasser (Archivbild)
Rechtsmittel

Wie das Verfahren nun weitergeht

Kaum war das Urteil da, wurde bereits eine Fristverlängerung für die Ausführung der Rechtsmittel beantragt. Gegen Grasser liegt eine weitere Anklage vor.
Prozess

Schriftliches Urteil gegen Grasser liegt nach fast 14 Monaten vor

Am 4. Dezember 2020 wurden der Ex-Finanzminister und 13 weitere Angeklagte in den Affären „Buwog“ und „Terminal Tower“ nicht-rechtskräftig verurteilt. Ein nächster Prozess ist indes im Anrollen.
Richterin Marion Hohenecker
Landesgericht Wien

Richterin von Ex-Minister Grasser wechselt die Zuständigkeit

Marion Hohenecker hat mit dem Buwog-Verfahren - dessen schriftliches Urteil nach wie vor auf sich warten lässt - vorerst ihre letzte Wirtschaftscausa verhandelt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.