Reaktion

WKStA: Nicht als Mittel gegen Kritik gemeint

WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda (im Bild im Ibiza-U-Ausschuss ließ durch die Pressestelle antworten
WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda (im Bild im Ibiza-U-Ausschuss ließ durch die Pressestelle antwortenAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft betont in einer Stellungnahme zu den zurückgelegten Anzeigen die Bedeutung der Pressefreiheit, bedauert aber, von der „Presse“ nicht gehört worden zu sein. Hier die Stellungnahme im Wortlaut.

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und als Stütze unserer demokratischen Gesellschaft zentral. Verantwortungsvolle Berichterstattung der Medien erfüllt eine wichtige Aufgabe in der
Demokratie; Journalistinnen und Journalisten sollen die ihnen zukommende Funktion als objektiver „Public Watchdog“ stets wahrnehmen können. Das umfasst auch etwaige Kritik an staatlichen Institutionen, dort wo die entsprechenden Umstände dazu vorliegen.

Der Wahrung der Menschenrechte verpflichtet

Gemäß ihrem Berufskodex verstehen sich demgemäß ebenso die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dem demokratischen Rechtsstaat sowie der Wahrung der Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte verpflichtet.

Durch den zuletzt thematisierten Artikel des entsprechenden Mediums entstand bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WKStA der Eindruck, dass ihnen darin unterstellt würde, eben gerade diese Grundhaltung in ihrer bisherigen Arbeit missachtet zu haben.

Gleichzeitig wurde ihnen leider weder als thematisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, noch der Behörde gleichsam als Dienstgeber mit entsprechend gesetzlicher Fürsorgepflicht die Möglichkeit zu Stellungnahmen eingeräumt, weil weder die Pressestelle noch eine andere Stelle der WKStA vor Publizierung der Vorwürfe ein Ersuchen um Stellungnahme erreichte.

Eine nachträgliche Klarstellung der Pressestelle an die Medien fand ebensowenig Niederschlag – weder in dem entsprechenden Artikel, noch einem etwaig ergänzenden oder folgenden.

„Unverständnis nachvollziehbar"

Dass die Wahl des Mittels, mit dem sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen unrichtige und ihrer Ansicht nach ehrenrührige Vorwürfe betreffend ihre Dienstpflichterfüllung wehrten, als nicht adäquat angesehen wird und nun zu entsprechendem Unverständnis geführt hat, ist nachvollziehbar. Die WKStA möchte dazu festhalten, dass das Vorgehen keinesfalls als Mittel gegen jegliche Art von Kritik gemeint, sondern in den besonderen Umständen dieses Falles
lag. Darüber hinaus erkennt die WKStA an, dass auch das Medienrecht mit seiner Möglichkeit zur Gegendarstellung eine Gelegenheit zur Richtigstellung von unrichtigen Sachverhalten bietet.

Abschließend sei festgehalten, dass die Pressestelle der WKStA stets als Ansprechpartnerin für Medienanfragen zur Verfügung steht und diesen auch stets nachkommt, soweit dies gesetzlich möglich ist. Dies war als sachliches Gegenüber bisher der Fall und soll es auch weiterhin sein.

Klarstellung der WKStA

In der Folge zum Verständnis die Klarstellung der WKStA zum Artikel in „Die Presse“ vom 20. November 2020 „Weniger Intimes darf in die Akten“; sie erging am Tag des Artikels an die Medien, fand jedoch keinerlei Niederschlag:

Aufgrund der oben genannten Medienberichterstattung sieht sich die WKStA zu folgender Klarstellung veranlasst:

Die in dem Medienartikel zitierte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes erging nicht zu einem Ermittlungsverfahren der WKStA. Sie hat daher keine Veranlassung in den im Artikel angeführten Verfahren „Casinos-Causa“, „Ermittlungen rund um das Bundesamt für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)“ und „Eurofighter“, sondern wird in irreführender Weise damit in Zusammenhang gebracht. Das von dieser Entscheidung tatsächlich betroffene Verfahren und der zugrundeliegende Sachverhalt werden hingegen nicht erwähnt.

Nicht erst seit der zitierten OGH-Entscheidung nimmt die WKStA im Sinne der Strafprozessordnung ausschließlich Beweismittel zum Ermittlungsakt soweit sie den zu klärenden Tatverdacht betreffen. Nicht Verfahrensrelevantes aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich von Verfahrensbeteiligten in der Casinos-Causa hat die WKStA ebensowenig
zum Ermittlungsakt genommen wie eine Liste verdeckter Ermittler im BVT-Verfahren.

Schwärzungen in Transkripten des Ibiza-Videos

Die WKStA ist sich der besonderen Sensibilität der Auswertungen und Aktenführung bewusst, was sich beispielsweise im Rahmen der Schwärzungen der zum Ermittlungsakt genommenen
Transkripte des „Ibiza-Videos“ bereits deutlich manifestierte.

Eine Kontaktaufnahme seitens „Die Presse“ ist vor Veröffentlichung des Artikels bedauerlicherweise unterblieben, sodass die WKStA keine Möglichkeit hatte, zu den darin aufgestellten Behauptungen Stellung zu nehmen und diese richtigzustellen. Vertreter der Medien werden ersucht, sich vor Berichterstattung mit derartigen Vorwürfen an die
Medienstelle der WKStA zu wenden, um eine Stellungnahme zu ermöglichen.

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