Islamwissenschaften

Uni-Institut geht auf Distanz zu Aslans Text

Institutsleiter Zekirija Sejdini: Aslans Stellungnahme war nicht mit dem Institut akkordiert.
Institutsleiter Zekirija Sejdini: Aslans Stellungnahme war nicht mit dem Institut akkordiert.Universität Innsbruck
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Aslan habe nicht im Namen des Instituts für islamisch-theologische Studien gesprochen, sagt Institutsvorstand Sejdini.

Wien. Es war eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Novellierung des Islamgesetzes, die den Briefkopf des Instituts für islamisch-theologische Studien der Uni Wien trug. Doch habe Verfasser Ednan Aslan, Professor für Religionspädagogik, nicht für die Einrichtung gesprochen, sagt Institutsleiter Zekirija Sejdini und bestätigt der „Presse“ die Aussage, mit der er im „Kurier“ zitiert wurde.

Die Stellungnahme, in der Aslan scharfe Kritik an der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) übt, sei nicht akkordiert gewesen. Allerdings, so Sejdini: „Jeder Wissenschaftler am Institut kann eine Meinung vorbringen, die aus dem eigenen Fachbereich logisch klingt.“ Und Aslan habe geschrieben, dass er im Namen des Fachbereichs Islamische Religionspädagogik spreche. Sejdini oder das Institut würden sich inhaltlich aber nicht dazu äußern. Und man werde intern sicher noch über den Fall sprechen, „damit nicht noch einmal solche Missverständnisse entstehen“.

Uni gibt Leermeldung ab

Zu den im Rahmen des Anti-Terror-Pakts der Regierung geplanten Verschärfungen nahmen mehrere Einrichtungen Stellung – großteils kritisch, weil Muslime anders als andere Religionsgesellschaften behandelt würden. Aber es gab auch Zustimmung – etwa von Ebrahim Afsah, Professor für Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Uni Wien. Er sieht die „Ungleichbehandlung bestimmter Teile des islamischen Glaubenserbes“ als nicht diskriminierend, sondern als „sachlich begründet“.

Am Donnerstag, zwei Tage nach der Frist, langte auch eine Stellungnahme von Uni-Wien-Rektor Heinz Engl ein: „Die Universität Wien gibt zum vorliegenden Gesetzesentwurf eine Leermeldung ab.“ (eko)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.02.2021)

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