Strukturreform

Swarovski: Rückschlag für Konzernführung vor Gericht

APA/AFP/JOE KLAMAR
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Landesgericht Innsbruck unterbrach hinsichtlich Neufassung der Gesellschafterverträge Eintragung in das Firmenbuch.

Im internen Streit über Unternehmensstruktur und Ausrichtung des Tiroler Kristallkonzerns Swarovski hat die Konzernführung rund um CEO Robert Buchbauer offenbar einen Rückschlag vor Gericht erlitten. Nach einer großen Mehrheit der Gesellschafter für die Strukturreform stellte das Landesgericht Innsbruck bezüglich der Neufassung der Gesellschafterverträge fest, dass eine Eintragung in das Firmenbuch unterbrochen wird, berichteten "Tiroler Tageszeitung" und "Kronen Zeitung".

In seiner Begründung geht das Gericht davon aus, dass "kein rechtswirksamer Gesellschafterbeschluss" zustande gekommen sei. Die Erfolgsaussichten der Schiedskläger - also der familieninternen Oppositionellen, die rund 20 Prozent ausmachen - in den anhängenden Verfahren seien zudem "als erfolgversprechend einzustufen". Bei einer Gesellschafterversammlung Ende Oktober hatten rund 80 Prozent der Gesellschafter für den Konzernumbau gestimmt. Für Buchbauer war dies ein "rechtswirksamer" Beschluss. Anders sah dies die oppositionelle Familiengruppe aus dem Stamm Fritz. Sie gingen davon aus, dass dafür Einstimmigkeit notwendig sei.

Letzteres sah offenbar auch das Landesgericht so. Es habe laut "TT" nämlich festgestellt, dass "aufgrund geltender Gesellschafterverträge und Familiensatzungen" bei Swarovski für derart weitreichende Eingriffe in den Rechtsraum von Einzelgesellschaftern Einstimmigkeit bzw. zumindest 95 Prozent Zustimmung nötig wären. Das Gericht nenne dabei Satzungsbestimmungen wie die Bestellung der Organe, das Stimmgewicht, Vinkulierung, Aufgriffsrecht sowie die Zustimmungsrechte einzelner Organe. Und zur Mitsprache der einzelnen Gesellschafter gehöre auch eine ins Spiel gebrachte Beteiligung von Investoren oder ein Börsengang von Swarovski.

Zudem wurde der Konzernführung mit auf den Weg gegeben: Nachdem Swarovski ein Paradebeispiel eines als Familienunternehmen geführten Konzerns sei, dies über Jahrzehnte so gelebt und selbstbewusst kommuniziert worden sei, hätte "die gesteigerte Treupflicht der Familiengesellschafter" beachtet werden müssen. "In den Kernbereich der Gesellschafterrechte darf ohne Zustimmung der Betroffenen nicht eingegriffen werden", hieß es. Zudem seien "die Grundsätze der Gleichbehandlung der Gesellschafter sowie des geringstmöglichen Eingriffs einzuhalten".

Konzern auf Sparkurs

Bei Swarovski wollte man den Beschluss des Landesgerichts vorerst gegenüber der "TT" nicht näher kommentieren. Man sei darüber informiert worden, dass das Verfahren unterbrochen wird. "Es ist verfrüht, inhaltlich dazu etwas zu sagen. Wir sind aktuell dabei, den Bericht des zuständigen Richters zu sichten", lautete es.

Swarovski befand sich auch abseits der familieninternen Grabenkämpfe im vergangenen Jahr in regelmäßigen Abständen in den Negativschlagzeilen. Der Kristallkonzern hatte im Juli angekündigt, in Wattens von den derzeit noch bestehenden 4600 Stellen weitere 1000 abzubauen. Mittelfristig würden am Hauptsitz rund 3000 Menschen beschäftigt sein. Denn bis 2022 soll sich der Mitarbeiterstand noch einmal um 600 Stellen verringern. Mitte Jänner wurde dann bekanntgegeben, dass in Österreich 33 der insgesamt 102 Shops gestrichen werden. Weltweit sollen rund 750 der insgesamt 3000 Shops betroffen sein.

(APA)

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