70.000 Euro

Parteispenden: ÖVP soll wegen Mondsee-Camp neuerlich zahlen

Mondsee
MondseeAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat die ÖVP nach einer ersten Strafe im Jänner 2019 zu einer weiteren Geldbuße verurteilt. Er urteilte auch zu unzulässigen Inserate des Salzburger Landtagsklubs

Das "Austria Camp" der Jungen ÖVP am oberösterreichischen Mondsee könnte die Partei neuerlich 70.000 Euro kosten. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt hat die ÖVP nach einer ersten Strafe im Jänner vorigen Jahres zu einer weiteren Geldbuße verurteilt. Weil die ÖVP damals berufen hatte, ist der Fall bereits beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Weitere 8.000 Euro kosten die Partei unzulässige Inserate des Salzburger Landtagsklubs.

Was die beiden Wahlkampfinserate des Salzburger Landtagsklubs angeht, hat die ÖVP bereits akzeptiert, dass diese unzulässig waren. Sie hat den Gegenwert der Inserate daher wie vorgesehen an den Rechnungshof überwiesen, um von diesem für soziale und wissenschaftliche Zwecke weitergegeben zu werden. Diese Summe (5.400 Euro) wird daher von der 8.000 Euro Geldbuße abgezogen. Mit der Schuldeinsicht der ÖVP begründete der Senat auch die geringe Strafe in eineinhalbfacher Höhe der Spenden. Möglich wäre die dreifache Höhe gewesen.

Junge Volkspartei bevorzugt

Anders gelagert ist der Fall in der Causa Mondsee. Dort hatte das Land Oberösterreich der Jungen Volkspartei über Jahrzehnte ein Seegrundstück günstig überlassen, auf dem die Parteijugend ihr "Austria Camp" betreibt. Erst 2019 wurde die Pacht an einen marktüblichen Mietzins angepasst. Die günstige Pacht der vergangenen Jahre werteten Rechnungshof und Senat als unzulässige Parteispende des Landes an die ÖVP. Im vorigen Jänner verhängte der Senat daher eine erste 70.000 Euro Geldbuße gegen die ÖVP für das Jahr 2017, nun folgte eine zweite Strafe in der selben Höhe für 2018.

Nachdem die ÖVP gegen die erste Geldbuße berufen hat, ist auch für die aktuelle Entscheidung eine Berufung zu erwarten. Beim Bundesverwaltungsgericht ist die Partei mit ihrer ersten Beschwerde allerdings abgeblitzt. Nun liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof.

Beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist außerdem noch ein ähnlich gelagerter Fall gegen die SPÖ. Deren Parteijugend betreibt am benachbarten Attersee ihr "Europacamp", ebenfalls auf einem günstigen Landesgrundstück. Sie sollte dafür 45.000 Euro Strafe zahlen und hat ebenfalls Beschwerde eingelegt. Eine Anpassung der Pacht hat die SJ bisher verweigert. Sie argumentiert mit der Historie des Grundstücks, das von den Nazis "arisiert", nach dem Krieg zurückerstattet und von den Eigentümern dann mit der Auflage der Überlassung an die SJ ans Land verkauft worden war.

(APA)

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