Dass die ÖVP den Medien das Zitieren aus Akten verbieten will, deuten Kritiker als Angriff auf die Pressefreiheit. Das entsprechende Mediengesetz reiche aus, um intime Details von Beschuldigten zu schützen, sagen Experten.
Häppchenweise reitet die ÖVP in diesen Tagen ihre rhetorischen Angriffe gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die von der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) im Zuge der Ermittlungen rund um vermutete Parteispenden der Novomatic ausgelöst wurden. Am Freitag wird Blümel einvernommen. Im Kontext der dadurch recht unangenehmen medialen Berichterstattung legte die ÖVP, nach einer bereits in den Raum gestellten „Zerschlagung“ der Behörde, am Mittwoch noch einmal nach - diesmal gegen die Medien selbst. Um eine Vorverurteilung von Beschuldigten zu verhindern, wolle man die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren gesetzlich erschweren, hieß es im „Kurier“.
Derzeit dürfen Anwälte Informationen aus Ermittlungsakten an Journalisten weitergeben. Diese wiederum können – unter Einhaltung des Medienrechts und einer permanenten Abwägung von öffentlichem Interesse und dem höchstpersönlichen Lebensbereich der betroffenen Personen – daraus zitieren. Die ÖVP mutmaßte in der Vergangenheit aber immer wieder, dass die Behörde selbst Informationen gezielt an Medien weitergibt. Tatsächlich finden sich in den Akten auch immer wieder pikante Details, etwa zu sexuellen Vorlieben oder vermeintlichem Drogenkonsum der Betroffenen. Kanzler Sebastian Kurz fabulierte vor einem Jahr öffentlich über „rote Netzwerke“ und Datenlecks in der WKStA. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegen unbekannte Täter wurde, wie „Profil“ am Wochenende berichtete, mittlerweile eingestellt.