Österreich-China

AUA: Wie es zum Landeverbot kam

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++ THEMENBILD ++ AUSTRIAN AIRLINES (AUA)APA/HELMUT FOHRINGER
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Die AUA darf bis zum 9. April nicht mehr in China landen, weil Anfang März fünf Passagiere Corona-positiv waren. Wie es dazu kam, ist auch für die Fluglinie unklar.

Wien. Wahnsinnig groß ist der Schaden durch das zweiwöchige Landeverbot in China nicht, heißt es bei der AUA am Montag. Da die zur Lufthansa gehörende Fluglinie derzeit nur einmal in der Woche nach Shanghai fliegt, würden dadurch nur zwei Flüge ausfallen. Zudem werde noch geprüft, ob man nicht mit einem leeren Flugzeug nach China fliege, um zumindest Passagiere zurück nach Österreich zu bringen. Dass es überhaupt zu der Situation kam, aufgrund der Peking diese Konsequenz zog, war aber auch für die AUA überraschend.

Wie berichtet wurde bei einem Flug der AUA nach Shanghai am 5. März bei den verpflichtenden PCR-Tests nach Ankunft in China von den lokalen Gesundheitsbehörden bei fünf Passagieren eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt, obwohl diese Passagiere vor dem Boarding in Wien ebenfalls per PCR-Test negativ getestet worden waren. Die einzige logische Erklärung ist demnach, dass die Passagiere das Virus schon in sich trugen, die Virenlast allerdings erst während des zehnstündigen Fluges so groß wurde, dass auch ein Test positiv anschlägt. Laut AUA waren die fünf Passagiere nicht gemeinsam unterwegs. Es handelte sich um Transitpassagiere, die in Österreich nur umgestiegen und allesamt auch aus verschiedenen Ursprungsdestinationen gekommen waren.

Bei zwei Tests zuvor negativ

Das grundsätzliche Prozedere bei Flügen nach China ist derzeit jedenfalls relativ streng. So müssen Passagiere, die ab Wien losfliegen, einen PCR- und einen Antikörpertest vorweisen, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden ist. Das gleiche gilt auch für Transitpassagiere an deren Ursprungsort. Zusätzlich werden diese aber auch am Flughafen Wien vor dem Boarding in die Maschine nach China noch einmal getestet. Man habe sämtliche Zubringerflüge so getaktet, dass das zeitlich möglich ist, heißt es dazu bei der AUA. Durchgeführt werde der Test von einem externen Institut im Auftrag der Fluggesellschaft.

Wird ein Transferpassagier dabei positiv getestet, darf er das Flugzeug nach China natürlich nicht mehr betreten. Da aber auch ein Rückflug in seinen Herkunftsort nicht möglich ist, muss er seine 14-tägige Quarantäne in Österreich abwarten. Bisher habe es seit der Wiederaufnahme der Flüge nach China am 2. Oktober 2020 noch keinen solchen Fall gegeben, heißt es. Eine zweiwöchige Quarantäne war nun auch die Folge für die fünf AUA-Passagiere nach Shanghai. Diese wollten aber ohnehin nach China.

Die AUA ist übrigens nicht die erste Fluglinie, über die ein entsprechendes Landeverbot verhängt wurde. Laut Angaben des Branchenportals Aviation.Direct betraf ein solches bereits Emirates, aber auch die beiden chinesischen Fluglinien Air China und China Southern.

Ein anderes Landeverbot – jenes für Passagiere aus Großbritannien – ist dafür ausgelaufen. Daher fliegt die AUA seit Montag wieder planmäßig zwischen London und Wien. Auch Flüge nach Tel Aviv finden wieder statt.(jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.03.2021)

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