Religionsgemeinschaften, Organisationen und Wissenschafter sind zum Gespräch Ende April geladen. Grund ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes.
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid unzulässig ist, beschäftigt die Bundesregierung. Das Justizministerium hat nun Religionsgemeinschaften, Organisationen und Wissenschafter zu einem neu eingerichteten "Dialogforum Sterbehilfe" geladen, das Ende April stattfindet. Besprochen werden soll dabei der Umgang mit der neuen Situation und welche rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden sollen.
Das online stattfindende "Dialogforum" beginnt am 26. April und dauert die ganze Woche. Dazu eingeladen hat die Zivilrechts-Sektion des Justizministeriums, rund 25 Organisationen und Personen wurden angeschrieben. Darunter befinden sich neben Vertretern der anerkannten Religionsgemeinschaften und deren Hilfsorganisationen auch die Ärztekammer, Pflegeeinrichtungen, Universitäten sowie der Verfassungsdienst und das Sozialministerium.
Der VfGH hat in seinem Urteil vom Dezember 2020 befunden, dass der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstößt. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Vor allem Kirchenvertreter, wie die katholische Bischofskonferenz, kritisierten den Spruch. Zustimmung kam erwartungsgemäß von liberalen Vereinen.
Große Mehrheit der Österreicher für Liberalisierung
Eine große Mehrheit der Bevölkerung ist einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Integral übrigens für einen liberaleren Umgang mit der Sterbehilfe. Demnach finden acht von zehn Österreichern das jüngste Urteil des VfGH gut. Etwa ein Drittel denkt, dass die Entscheidung noch zu wenig weit geht, knapp jeder Zweite kann sich vorstellen, einmal selbst Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
(APA/Red.)