Der von der Moderatorin Raphaela Scharf erhobene Vorwurf der sexuellen Belästigung wird im Rahmen des Verfahrens geprüft.
Die TV-Moderatorin Raphaela Scharf klagt den Geschäftsführer der Mediengruppe „Österreich“, den Medienmacher Wolfgang Fellner, auf Unwirksamkeit bzw. Rücknahme der 2019 gegen sie ausgesprochenen Entlassung. Scharf hatte für Oe24.TV moderiert. Am Mittwoch wurde Fellner im Wiener Arbeits- und Sozialgericht als Zeuge einvernommen.
Zur Entlassung war es gekommen, nachdem Fellner von Scharf verlangt hatte, den Vorwurf der sexuellen Belästigung zurückzunehmen, die Angesprochene dem aber nicht nachkam.
Bei einem Gespräch zu diesem Thema, das laut Scharf in den Räumlichkeiten des Senders mitgeschnitten wurde (ihr Mikro sei offen gewesen), hatte Fellner zu der nunmehrigen Klägerin gesagt: „Du schaust aus wie eine Nutte“.
Fellner erklärte dazu vor Gericht, das Gespräch könne aus technischen Gründen nicht so aufgezeichnet worden sein, wie Scharf angebe. Zum Abspielen des Tondokuments, wie dies Scharfs Anwalt Michael Rami bei Gericht anregte, kam es nicht. Das Transkript des Gesprächs wurde aber von beiden Parteien anerkannt. Zur Frage, warum er sich so geäußert habe, erklärte der Medienmacher, dass es bei dieser Bemerkung um den seiner Meinung nach zu freizügigen Kleidungsstil der Moderatorin gegangen sei.
Klage und „Gegenklage“
Ferner erhebt Scharf den Vorwurf, Fellner habe ihr bei einem gemeinsamen Fotoshooting auf das Gesäß gegriffen. Dies schließt der Angesprochene „zu hundert Prozent“ aus („Es gab sicher kein Begrapschen“). Weiters musste sich Scharf laut Transkript auch sagen lassen, sie gleiche – bezogen auf ihr Verhalten im Zusammenhang mit dem Fotoshooting – einem „Bauerndirndl“, das „zum ersten Mal in der Stadt“ sei.
Er nehme an, so Fellner, dass die Belästigungsvorwürfe erhoben würden, weil es nicht zu der Gehaltserhöhung kam, die Scharf gefordert habe. Nächster Prozesstag: 13. September.
Indessen ist auch eine Unterlassungsklage gerichtsanhängig: Fellner begehrt darin die umgehende Rücknahme des Belästigungsvorwurfs.
((m. s.))