Falsche Zeugenaussage

Sebastian Kurz: Schuldig oder unschuldig?

Die Chats legen nahe, dass Kurz nicht die Wahrheit gesagt hat.
Die Chats legen nahe, dass Kurz nicht die Wahrheit gesagt hat. Gordon Welters / laif / picturedeskd
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Die Chats legen nahe, dass der Kanzler nicht die Wahrheit gesagt hat. Entscheidend ist aber, ob er wirklich den U-Ausschuss anlügen wollte.

Wien. War das gerade eine falsche Zeugenaussage, die strafbar ist? Oder hat der Vernommene zumindest subjektiv geglaubt, dass sich das Geschehene tatsächlich so zugetragen hat? Vor dieser Frage steht die Justiz im Alltag regelmäßig. Denn Zeugen widersprechen sich öfter. Da komme es dann auf das Fingerspitzengefühl des konkret zuständigen Staatsanwalts an, ob angeklagt werde, sagen Justizkenner. Aber gerade, wenn man merkt, dass ein Zeuge zum Schutz von ihm nahestehenden Personen falsch aussagt, werde der Zeuge wegen „falscher Beweisaussage“ (§ 288 StGB) verfolgt.

Im aktuellen Fall ist die Person, um die sich alles dreht, jedoch der Kanzler. Es geht nicht um ein Gericht, sondern um den parlamentarischen U-Ausschuss, für den aber dieselben strafrechtlichen Regeln gelten. Und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verständigte Kurz, dass sie ihn als Beschuldigten führt. Aber was bedeutet das? Und was spricht für und was gegen eine Verurteilung von Sebastian Kurz?

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