Unschuldig bis zum Urteil: En passant hat Alexander Van der Bellen die leise tickende Neuwahlbombe entschärft. Die ÖVP kann nun hoffen, dass sich die Frage nicht stellt, auf die sie keine Antwort hat.
Lang hat er nichts gesagt, Freitag meldete sich der Bundespräsident dann via Video. Und weil Staatsoberhäupter auch beim Schelten verbindlich bleiben, konnte jeder ein bisschen raushören, was er wollte, etwa ob Alexander Van der Bellen eher die Regierung oder die Opposition adressierte. Auch in der Frage, ob der Kanzler bei Anklage zurücktreten soll, musste man genau hinhören.
Van der Bellen sagte zweierlei. Erstens: „Die Unschuldsvermutung gilt für uns alle – auch für Politikerinnen und Politiker.“ Und zweitens: „Neben den nackten Paragrafen von Gesetzen gibt es noch den politischen Anstand“, dem man freiwillig nachkomme. Was heißt das? Mit Teil eins entschärft VdB jedenfalls en passant die leise tickende Neuwahlbombe. Werner Kogler dankt. Denn wenn sogar der Präsident die dicke rote Linie erst bei einer (rechtskräftigen?) Verurteilung zieht, kann der grüne Vizekanzler entspannter argumentieren, warum für die Grünen Regierungs- und Anklagebank vereinbar ist. Und was ist mit dem Nachsatz? Das wäre die dünne rote Linie. Ob man schon bei Anklage gehe, müsse jeder mit dem eigenen Gewissen ausmachen, findet VdB. Womit er sich elegant durchschummelt, aber recht hat.