Der Geschäftsführer der Mediengruppe „Österreich“, Wolfgang Fellner, schlüpfte diesmal in die Kläger-Rolle.
Zuletzt war im Wiener Arbeits- und Sozialgericht jene Klage abgehandelt worden, die die TV-Moderatorin Raphaela Scharf gegen Medienmacher Wolfgang Fellner eingebracht hatte. Scharf war früher für das Fellner-Medium Oe24.TV tätig. Und klagt auf Rücknahme der 2019 gegen sie ausgesprochenen Entlassung. Am Mittwoch fand eine weitere Arbeitsgerichts-Verhandlung unter umgekehrten Vorzeichen statt: Fellner trat als Kläger auf.
Gleich zu Beginn gab es eine Überraschung. Fellner schränkte seine Klage ein: Scharf, die ihm sexuelle Belästigung vorwirft, solle künftig nicht mehr behaupten dürfen, er habe sie bei einem gemeinsamen Fotoshooting am 14. Mai 2019 am Gesäß begrapscht. Die nun schlankere bzw. präzisere Klage dreht sich also um einen speziellen Anlass.
Eine Stylistin, die damals beim Fotografieren dabei war, sagte nun als Zeugin aus: Sie habe bei dem Shooting keine Belästigungen von Fellner gesehen. Insofern sprach dieser im Anschluss an die Verhandlung von einem „Erfolg auf ganzer Linie“.
„Missbrauch der MeToo-Debatte“
Seine von ihm neu zugezogene Anwältin Kristina Venturini erklärte den Medienvertretern, die Gegenseite würde „die MeToo-Debatte missbrauchen.“ Der Prozessgegenstand habe damit nichts zu tun. Und es sei schlimm, wenn sich „wahre Opfer“ nicht trauen würden sich zu melden.
Zuletzt hatte Raphaela Scharf, vertreten von Anwalt (und Verfassungsrichter) Michael Rami, darauf hingewiesen, dass Fellner ihr bei einem Gespräch in den Oe24-Räumlichkeiten gesagt habe: „Du schaust aus wie eine Nutte.“ Dieses Gespräch wurde mitgeschnitten.
Diese Worte bestreitet Fellner nicht. Aber er sagt, der Mitschnitt sei unvollständig. Fortsetzung am 11. Oktober.