In dieser parteipolitisch hysterischen Zeit müssen Fragen der Meinungsfreiheit und Befangenheit in Spitzenpositionen geklärt werden. Gesucht: Ein kühler Kopf.
Unbehagen, Missvergnügen, Überdruss. Nein, Covid-19 ist damit nicht gemeint und auch nicht die Frage, ob es wirklich ein Sommer „wie früher“ werden kann oder ob im Herbst alles für eine nächste Welle vorbereitet sein wird.
Gemeint ist die Veröffentlichung von Chats und die Frage, wer bestimmt, dass dies im „öffentlichen Interesse“ ist. Gemeint ist die Klärung, ob „ein privates Gespräch unter Freunden und öffentliche Äußerungen gänzlich verschiedene Dinge sind“, wie Ex-Justizminister, Ex-Vizekanzler, bald Ex-Höchstrichter Wolfgang Brandstetter am Donnerstag meinte. Oder ob sie nicht doch Ausdruck einer Haltung und Einstellung dem VfGH gegenüber sind, die so nicht akzeptiert werden können. Die Bürger können verlangen, dass ein Höchstrichter „jedes Wort auf die Goldwaage“ legt und sich nicht „mit spaßhaften und nicht ganz korrekten Bemerkungen“ über ein Kollegium äußert, dem er angehört.