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Kronehit reicht bei EU-Kommission Beschwerde über ORF-Gebühren ein

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Father and son listening to an old radio model released Symbolfoto property released PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONL(c) imago images/Westend61 (imago stock&people via www.imago)
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Der Kronehit-Geschäftsführer erachtet das Programmentgelt als unzulässige staatliche Beihilfe. Deren Abschaffung ist aber nicht sein Ziel.

Der Privatradiosender Kronehit reicht eine Beschwerde gegen die ORF-Gebühren bei der EU-Kommission ein. Das kündigte Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda am Freitag an. Er erachtet das ORF-Programmentgelt als eine nach EU-Recht unzulässige staatliche Beihilfe. Er argumentiert, dass sich die Erfüllung des Programmauftrags als unkontrollierbar herausgestellt habe und somit nicht der von der EU geforderten wirksamen Kontrolle unterliege.

"Die Republik Österreich hat gegenüber der EU-Kommission Zusicherungen betreffend die Kontrolle der Erfüllung des Programmauftrags gemacht, die sich leider als klassischer 'Wiener Schmäh' herausgestellt haben", so Swoboda. Dabei verweist er auf eine vor sieben Jahren eingereichte Programmbeschwerde, die zum Ziel hatte, den Programmauftrag im Radioprogramm von Ö3 kontrollieren zu lassen. Bis heute sei dieses Verfahren noch nicht beendet. "Abgesehen davon, dass sich in dem Verfahren die inhaltlichen Vorgaben des Programmauftrags als viel zu vage und unkontrollierbar herausgestellt haben, ist eine derart lange Verfahrensdauer genau das Gegenteil der von der EU für staatliche Programm-Beihilfen geforderten wirksamen Kontrolle", meinte der Kronehit-Geschäftsführer.

Fordert klaren und kontrollierbaren Programmauftrag 

Das Ziel der aktuellen Beschwerde an die EU-Kommission sei allerdings nicht die Abschaffung des ORF-Programmentgelts. Viel mehr solle erreicht werden, dass die Zusagen Österreichs, einen klaren und kontrollierbaren Programmauftrag als Gegenleistung für die Finanzierung durch eine staatliche Beihilfe und ein effizientes Verfahren zur Kontrolle der Erfüllung dieses Programmauftrags zu schaffen, eingehalten werden.

Kronehit und der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hatten im Herbst 2013 Beschwerde gegen den ORF erhoben. Ö3 sende zu viel Unterhaltung, der Wortanteil in den Sendern sei zu gering, und somit verstießen die Radios gegen den gesetzlichen Programmauftrag, wurde argumentiert.

Im Vorjahr entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Programmkategorien in einem angemessenem Verhältnis zueinander stehen und kein Gesetzesverstoß vorliegt. Das veranlasste die Beschwerdeführer zu Kritik am Programmauftrag. Dieser sei nicht überprüfbar.

(APA)

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