Prozess

"Ibiza-Maklerin" vor Gericht: 12.000 Euro Geldbuße statt Urteil

In dieser Villa auf Ibiza wurde das folgenschwere Video aufgenommen.
In dieser Villa auf Ibiza wurde das folgenschwere Video aufgenommen.imago images / Reichwein
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Irena M., jene Maklerin, die der angeblichen Oligarchennichte aus dem Ibiza-Video, ein Grundstück von FPÖ-Mann Johann Gudenus vermitteln wollte, stand wegen Falschaussage vor Gericht. Eine Verurteilung blieb ihr erspart. Sie bekam vom Gericht eine Diversion - ob die Anklagebehörde zustimmt, ist offen.

Für Immobilienmaklerin Irena M. habe sich „das Ganze“ zu einem „Albtraum“ entwickelt, sagte ihr Anwalt Gerald Ganzger am Dienstag im Gerichtssaal. Mit „das Ganze“ ist sowohl die Ibiza-Affäre als auch eine unschön abgelaufene Ehescheidung gemeint, welche die 32-Jährige zuletzt hinter sich gebracht hat.

Aber darum ging es in der Verhandlung vor dem Straflandesgericht Wien nicht. Zumindest nicht unmittelbar. Es ging eigentlich um falsche Beweisaussage. Der „Ibiza-Maklerin“ wurde vorgeworfen, den Ermittlungsbehörden, die den Ibiza-Krimi aufklären sollten, etwas Wichtiges verschwiegen zu haben.

Dazu muss man wissen: Nicht nur wer bei einer Zeugenaussage vorsätzlich etwas Falsches sagt, macht sich strafbar. Wer etwas Sachdienliches verschweigt, tut dies auch.

Als die Suche nach den Drahtziehern anlief . . .

28. Juni 2019: Irena M. wird als Zeugin vor der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Wien einvernommen. Die Behörden stehen unter Druck. Sie interessieren sich dringend für den sogenannten Ibiza-Detektiv Julian Hessenthaler und damit für den Mann, der als Produzent des Videos gilt - jenes Videos, auf dem die früheren FPÖ-Frontmänner Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus zu sehen sind, wie sie sich peinlicherweise einer angeblichen russisch-lettischen Oligarchennichte andienen; jenes Videos, dessen Bekanntwerden zum Bruch der türkis-blauen Koalitionsregierung geführt hat.

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