Corona-Regeln

Lockdown: Wer was noch wie lang darf

Mit Kontrollen der Corona-Regeln (am Bild in der Stadt Salzburg am vergangenen Freitag) muss auf der Straße nun jeder rechnen. Einen 2-G-Nachweis sollte man daher mit sich führen.
Mit Kontrollen der Corona-Regeln (am Bild in der Stadt Salzburg am vergangenen Freitag) muss auf der Straße nun jeder rechnen. Einen 2-G-Nachweis sollte man daher mit sich führen. APA/Stadt Salzburg/Alex Killer
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Die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte sind in Kraft. Minister Mückstein plant zusätzlich einen abendlichen Lockdown für Geimpfte, die ÖVP ist dagegen. Welche Regeln gelten nun für Ungeimpfte, und wer entscheidet über die Immunisierten?

Herbert Kickl hat sich mit dem Virus infiziert und kann daher am Samstag doch nicht gegen die Corona-Maßnahmen demonstrieren. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kündigte am Sonntagabend nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte an, bevor noch seine Lockdown-Verordnung für Ungeimpfte publiziert worden war. Und Kanzler Alexander Schallenberg ließ die Öffentlichkeit darauf am Montag wissen, dass er keinen Lockdown für Geimpfte wolle. Hätte es noch eines Beweises bedurft, dass in der Pandemie kein Stein auf dem anderen bleibt, wären die vergangenen Stunden dafür Zeugnis genug gewesen.

Aber wie stellt sich die Situation abseits der politischen Detaildebatten dar? Was dürfen Ungeimpfte noch, wer entscheidet über einen Lockdown für Geimpfte, und würde dieser vor Gericht halten?

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