FFP2-Maskenpflicht

Strengere Corona-Regeln auch für Demos

Protest gegen die Impfpflicht am 14. November in Wien.
Protest gegen die Impfpflicht am 14. November in Wien. APA/GEORG HOCHMUTH
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Ab einer Zahl von 50 Teilnehmern gibt es bei Demonstrationen eine FFP2-Maskenpflicht, wenn nicht alle 2-G nachweisen können.

Mit der jüngsten Corona-Schutzmaßnahmenverordnung wurden auch die Regeln für Demonstrationen verschärft. Bei Versammlungen mit mehr als 50 Personen müssen nun FFP2-Masken getragen werden. Es sei denn, ausnahmslos alle Teilnehmer können nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Das ist für die angekündigten Kundgebung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in der Wiener Innenstadt am Samstag nicht zu erwarten. Mehr als 50 Personen werden sicherlich auch teilnehmen - die FPÖ spricht von einer "Großkundgebung" -, also gilt FFP2-Pflicht.

Bisher galt bei Versammlungen von mehr als 100 Personen Maskenpflicht, sofern nicht alle Personen einen 3G-Nachweis hatten.

(APA)

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