EU-Vorgaben

Neue Gesetze bringen mehr Schutz für Whistleblower

APA
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Die EU zwingt Österreich, mehr zum Schutz von Hinweisgebern zu tun. Behörden und Betrieben drohen Strafen bei Verstößen.

Wien. Die Trennlinie zwischen Whistleblower und Geheimnisverräter ist in Österreich bisweilen ein schmaler Grat. Die EU schreibt Österreich nun neue Spielregeln vor, die den Schutz von Hinweisgebern deutlich stärken sollen. Mit der Umsetzung ist die Republik deutlich in Verzug, langsam nehmen die neuen Gesetze aber Formen an.
Das Europäische Parlament und der Rat beschlossen bereits im Oktober 2019 die Richtlinie „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“. Österreich war somit verpflichtet, die Vorgaben in nationale Gesetze zu gießen. Das Thema wurde lange wie eine heiße Kartoffel herumgeschoben worden – keiner wollte sich für die Umsetzung zuständig fühlen. Erst nach entsprechender Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes wurde das Thema dem Arbeitsministerium umgehängt.

Das hätte die EU-Vorgaben eigentlich bis 16. Dezember vergangenen Jahres umsetzen sollen – aber Österreich ist wieder einmal säumig und setzt sich damit der Gefahr einer Vertragsverletzung und somit Strafzahlungen aus. Grund für die Verzögerungen sind Uneinigkeiten und zähe Verhandlungen auf Regierungsebne.

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