Erst soll es Bußen nur nach Anzeige durch die Exekutive, später nur nach Datenabgleich geben.
So ganz klar ist es noch nicht, ab wann in Österreich eine Impfpflicht gelten wird. Im Gesetzesentwurf ist kein fixes Datum vorgesehen, sondern nur, dass die Vorschriften am Tag nach der Kundmachung in Kraft treten. Am Donnerstag will der Nationalrat das Gesetz zur Impfpflicht beschließen, am 3. Februar dürfte der Bundesrat folgen. Dann dauert es noch kurz, bis Bundespräsident und Bundeskanzler ihr Autogramm darunter gesetzt haben, und darauf wird das Gesetz veröffentlicht und die Impfpflicht Realität. Aber wie geht es dann weiter?
Doch die Polizei hat keine große Lust auf diese Kontrolle. Die Überwachung der Impfpflicht solle hauptsächlich von Beamten der Gesundheitsämter durchgeführt werden, erklärten Vertreter der Exekutive. „Es kann nicht sein, dass immer nur auf die Kollegenschaft abgeladen wird“, sagte der rote Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger im ORF-Radio. Die Polizei werde für „für politische Zwecke zweckwidrig verwendet“, meinte sogar der blaue Polizeigewerkschafter Werner Herbert. „Die Polizei hat diesen gesetzlichen Auftrag auszuführen“, betonte hingegen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Er gehe davon aus, dass die Exekutive ihre neue Aufgabe im Rahmen von Verkehrskontrollen oder Kontrollen der Corona-Schutzmaßnahmen „in einem vertretbaren Ausmaß erledigen wird“.