Die in Eigenregie durchgeführten Schnelltests werden 24 Stunden gültig sein. Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein.
Wie bereits in den vergangenen Tagen immer wieder in den Raum gestellt, sind die „Wohnzimmertests" zurück. Das sieht die Novelle zur Schutzmaßnahmen-Verordnung vor, die am Donnerstag vom Hauptausschuss beschlossen wird. Demnach können selbst abgenommene Tests in 3-G-Bereichen (wie am Arbeitsplatz) wieder anerkannt werden. Einzige, schon bekannte Voraussetzung: Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein. Gelten werden sie wie normale Antigentests 24 Stunden.
Ansonsten enthält die Verordnung keine großen Neuigkeiten. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben - nunmehr bis mindestens 30. Jänner - ebenso bestehen wie die Sperrstunde in der Gastronomie.
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(APA)