Die vier Oberlandesgerichte Österreichs wollen nun mehr richterlichen Einfluss bei Vergabe hoher Positionen. Und auch bei Auswahl des Nachwuchses.
Die Präsidentin und die drei Präsidenten der österreichischen Oberlandesgerichte (Wien, Linz, Graz, Innsbruck) haben sich am Mittwoch anlässlich der Entwicklung rund um die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes (OGH), Eva Marek, zu Wort gemeldet. Das Quartett fordert, dass auch bei Besetzung der Präsidiums-Richter-Posten des OGH und auch bei Auswahl des Nachwuchses, nämlich bei Richteramtsanwärtern, unabhängige, richterliche Personalsenate eingebunden werden sollen.
Diese Senate sollten Besetzungsvorschläge machen dürfen – wie dies bei anderen Besetzungen von Richter-Stellen längst praktiziert wird.
Eine Frage der (schiefen) Optik
„Das Vertrauen der Bevölkerung in die Unparteilichkeit einer unabhängigen Rechtsprechung ist ein für das Funktionieren der Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat unabdingbares Element. Ein wesentlicher Bestandteil für eine auch nach außen hin als unabhängig und unparteilich wahrnehmbare Justiz sind die für die Besetzung der richterlichen Planstellen zu erstattenden Vorschläge der Personalsenate, in denen gewählte Richterinnen und Richter in der Mehrheit sind."
Das teilten Katharina Lehmayer (OLG Wien), Erich Dietachmair (Linz), Michael Schwanda (Graz) und Klaus Schröder (Innsbruck) mit. Davor war aufgeflogen, dass OGH-Vize Eva Marek ihren früheren Posten als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien anscheinend durch ÖVP-nahen Postenschacher bekommen hatte.
Die vier OLG-Spitzen ergänzten: „Bis auf die Planstellen der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs auf der einen und denjenigen für Richteramtsanwärter auf der anderen Seite sind in Österreich derartige Besetzungsvorschläge ausnahmslos vorgesehen.“