Covid-19

Lockdown für Ungeimpfte endet

Seit 15. November waren Ungeimpfte im Lockdown. Sie durften das Haus nur zu bestimmten Zwecken verlassen.
Seit 15. November waren Ungeimpfte im Lockdown. Sie durften das Haus nur zu bestimmten Zwecken verlassen. (c) Getty Images (Thomas Kronsteiner)
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Ungeimpfte dürfen sich nun auch ohne triftigen Grund wieder im Freien bewegen und Freunde treffen. Aber nicht im Lokal, denn dort gilt weiterhin die 2-G-Regel. Noch.

Der "Lockdown für Ungeimpfte" ist vorbei. Ab Montag können sich Personen, die auf die Impfung verzichtet haben, wieder frei bewegen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Praktisch sind die Auswirkungen gering, da 2-G in weiten Teilen des öffentlichen Lebens weiter gilt. So sind für Ungeimpfte weiter Besuche von Veranstaltungen, Lokalen oder Geschäften, in denen es nicht um den täglichen Bedarf geht, untersagt.

Was Leute ohne Impfung nun wieder tun dürfen, ist, sich auch ohne triftigen Grund im Freien zu bewegen sowie Freunde besuchen. Bisher galt ja, dass die Betroffenen nur zu gewissen Zwecken außer Haus durften, etwa wenn sie zur Arbeit gingen, Lebensmittel oder Medikamente kauften, Sport betrieben oder spazieren gingen.

Schrittweises Aus für 2-G, Impfzertifikate laufen aus

Allerdings wird die 2-G-Regel im öffentlichen Leben stückweise zurückgefahren, wie die Regierung am Wochenende verkündet hat. Ungeachtet der Impfpflicht, die de facto ab Februar gilt, werden am 12. Februar die 2-G-Beschränkungen im Handel außer Kraft gesetzt. Wieder eine Woche darauf, am 19. Februar, folgt der gleiche Schritt in der Gastronomie. [Mehr dazu]

Zugleich werden am morgigen Dienstag Hunderttausende Impfzertifikate ihre Gültigkeit verlieren. Hintergrund ist, dass mit 1. Februar die Gültigkeit der Corona-Schutzimpfung nach dem zweiten Stich von neun auf sechs Monate verkürzt. Davon betroffen sind aus heutiger Sicht noch rund 320.000 Personen, die noch keinen Booster erhalten haben und ab kommendem Dienstag somit über keinen gültigen 2-G-Nachweis mehr verfügen. Der Stichtag wird nicht verschoben und auch keine eine Übergangsfrist eingeführt, wie dies zuletzt im Raum stand.

(APA/Red. )

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