Ein Protokoll legt den Verdacht nahe, dass die Ex-Ministerin auch in der Privatwirtschaft mit Scheinangeboten gearbeitet hat.
Wien. Diesmal war die Meinungsforscherin selbst Befragte: Um 14 Uhr begann ihre Einvernahme durch einen Haftrichter des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Danach entschied dieser, dem Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) folgend U-Haft gegen Sophie Karmasin zu verhängen. Die Begründung lautet Tatbegehungsgefahr, was auf weitere Aktivitäten Karmasins hindeutet. Details dazu wurden öffentlich nicht genannt.
Klar ist aber: Wegen der Entscheidung muss die frühere Ministerin von Freitag an gerechnet zwei Wochen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft bleiben, bevor wieder ein Richter ihren Fall prüft. Zuletzt waren ja neue Vorwürfe gegen die auch der Untreue beschuldigte Karmasin bekanntgeworden. Sie soll durch Preisabsprachen und Verschleierungsmethoden die Republik geschädigt und dabei selbst verdient haben. Es geht nun auch um den Vorwurf, wettbewerbsbeschränkende Absprachen im Vergabeverfahren gesetzt und zudem Geldwäsche begangen zu haben.
Hintergrund ihrer Verhaftung dürften Aussagen der Meinungsforscherin Sabine B. sein. Demnach soll Karmasin sie und eine weitere Meinungsforscherin (Edeltraud G.) gedrängt haben, Scheinangebote an das Ministerium für Beamte und Sport (und später Kultur) zu legen. Für drei Studien in den Jahren 2019 bis 2021 sprach man laut den Vorwürfen den Preis ab, damit Karmasin als Bestbieterin den Zuschlag der öffentlichen Hand erhält. Als Dankeschön fürs Mitspielen soll Karmasin wiederum Subaufträge an Sabine B. gegeben haben. Die zwischenzeitlich ebenfalls festgenommene, aber wieder auf freiem Fuß befindliche Sabine B. dürfte hoffen, mit einem umfangreichen Geständnis Strafminderung zu erfahren bzw. als Kronzeugin zu gelten.