Auf den ersten Blick ja, auf den zweiten nicht mehr.
Fluchtgefahr besteht offenbar nicht. Verdunkelungsgefahr läge in diesem Fall – von außen betrachtet – sogar näher. Sophie Karmasin sitzt nun allerdings wegen Tatbegehungsgefahr, dem dritten Grund für eine U-Haft, im Gefängnis. Und das scheint – auf den ersten Blick – seltsam.
Denn dass jemand wie Sophie Karmasin, die derart exponiert in der Öffentlichkeit ist, erst recht nach dem Bekanntwerden erster Vorwürfe gegen sie, mutmaßlich krumme Geschäfteweiterbetreibt, als sei nichts gewesen, wirkt doch einigermaßen unvorstellbar. Und die Verhängung der U-Haft daher ziemlich hart.